An-/Ab-/Ummeldungen
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Anmeldung - Abmeldung - Ummeldung

Eine Wohnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Einzug bzw. Wegzug an-, ab- oder umzumelden.

Wohnungsanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen sowie Wohnsitzwechsel

 
Wann erforderlich?

a) Anmeldung:
Bei einem Zuzug nach Bensheim.

b) Abmeldung:
Bei einem Wegzug von Bensheim ins Ausland oder einer Nebenwohnung.

c) Ummeldung:
Bei einem Umzug innerhalb von Bensheim.

d) Wohnsitzwechsel:
die Bensheimer Nebenwohnung wird zur Hauptwohnung.

 
Welche Unterlagen sind mitzubringen?

Wenn Sie persönlich den Bürgerservice der Stadt Bensheim nutzen, sind für An-, Ab- und Ummeldungen keine Formulare erforderlich.

a) Anmeldung:

  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers bzw. Mietvertrag (als Nachweis des Einzugs und des Einzugsdatums)
  • Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe, Abstammungsurkunden der Anmeldenden (für den Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
Anmeldeformular
 
           
b) Abmeldung: 

  • Auszugsbestätigung des Wohnungsgebers (die Meldebehörde kann auf die Auszugsbestätigung verzichten, wenn Schwierigkeiten für die Beschaffung bestehen)
  • Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
Abmeldeformular
 
         
c) Ummeldung:

  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers bzw. Mietvertrag (als Nachweis des Einzugs und des Einzugsdatums), nur auf Verlangen des Bürgerbüros!
  • Personalausweise der Ummeldenden (als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
Ummeldeformular
 
             
d) Wohnsitzwechsel: 

  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Kinderreisepässe und Abstammungsurkunde
 
 
Sind Formulare auszufüllen?


Ja bei

  • Wohnungsanmeldungen (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • Wohnungsabmeldungen (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • Wohnungsummeldungen (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • Wohnsitzwechsel
 

Persönliches Erscheinen

a) Anmeldung:
Sie können das Formular ausdrucken, unterschreiben und uns anschließend in doppelter Ausführung persönlich oder durch eine Vertrauensperson vorlegen.

b) Abmeldung:
Wenn Sie nicht persönlich im Bürgerbüro der Stadt Bensheim vorbeikommen können, ist die Übersendung des Abmeldescheines per Post möglich. Ebenso kann der Meldeschein durch Ihre Vertrauensperson bei uns abgegeben werden. Wegen der persönlichen Unterschrift auf dem Formular ist eine maschinelle Übermittlung noch nicht zulässig.

c) Ummeldung:
Sie können das Meldeformular im Rahmen unseres Formularservices ausdrucken, unterschreiben und uns anschließend persönlich vorlegen. Wegen der persönlichen Unterschrift auf dem Formular ist eine maschinelle Übermittlung noch nicht zulässig.

d) Wohnsitzwechsel:
Das Formular erhalten Sie in unserem Bürgerbüro.

Kosten

Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

 
Sonstige Hinweise

Die Nutzung unseres Formularservices ist nur erforderlich wenn Sie nicht persönlich in unserem Bürgerbüro der Stadt Bensheim vorsprechen können. Die Formulare müssen in 2-facher Ausfertigung vorliegen.
Weitere Erläuterungen finden Sie unter: Erfüllung der Meldepflichten

Ihre Ansprechpartner und zuständige Dienststelle


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