Unterlagen Eheschließung
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Folgende Unterlagen sind bzw. können für die Anmeldung zur Eheschließung notwendig sein:

Die nachstehende Liste der erforderlichen Unterlagen soll darüber informieren, welche Dokumente im Regelfall für eine Eheschließung erforderlich sind. An dieser Stelle können wir nicht abschließend auf jeden Einzelfall mit seinen Besonderheiten eingehen. Aus diesem Grund empfehlen wir grundsätzlich, dass Sie sich ergänzend mit uns persönlich, ob bei einem Besuch oder auch telefonisch vorab in Verbindung setzen, um Details abzuklären.

Bei Verlobten, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind die Besonderheiten des jeweiligen ausländischen Familien- und des internationalen Privatrechtes zu beachten. Hier ist ein persönliches Vorgespräch besonders wichtig, da in diesen Fällen sehr oft noch ergänzende Unterlagen erforderlich sind.

Gerne werden wir Ihnen bei einem Besuch im Standesamt ganz individuell eine Auflistung aller erforderlichen Unterlagen zusammenstellen.

 

Unterlagen:zu erhalten bei:
1. Legitimation 
Gültiger Personalausweis oder Reisepaß 
2. Angaben zur Person 
Beglaubigte Abschrift des GeburtsregistersStandesamt des Geburtsortes
Aufenthaltsbescheinigung des HauptwohnsitzesEinwohnermeldeamt des Wohnortes
3. Kinder 
(gemeinsame Kinder / minderjährige Kinder eines verwitweten Verlobten): 

Geburtsurkunde mit aktuellem Inhalt oder beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters oder Abstammungsurkunde (wurde nur bis 31.12.2008 ausgestellt)Standesamt am Geburtsort
Urkunde über die Anerkennung der VaterschaftJugendamt oder Standesamt, bei dem die Erklärung beurkundet wurde
4. Verlobte unter 18 Jahren 
Für minderjährige Verlobte (unter 18 Jahren): Beschluß des Familiengerichts über die Befreiung vom Erfordernis der EhemündigkeitFamiliengericht bei dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht
5. Vorehen 
Zusätzlich für schon verheiratet gewesene Verlobte: Nachweise über vorangegangene Ehen und deren Auflösung 
Beglaubigte Abschrift des Eheregisters, alternativ Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und ScheidungsurteilStandesamt der Eheschließung
Bei Scheidung im Ausland: Scheidungsurteil mit Nachweis über die Rechtswirksamkeit der Scheidung. (Im Einzelfall ergänzende Nachweise) 
6. Ausländische Staatsangehörige 
Für ausländische Staatsangehörige: Ehefähigkeitszeugnis,
evtl. Ledigkeits- bzw. Familienstandsbescheinigung
zuständige Heimatbehörde, in Einzelfällen das zuständige Konsulat des Heimatstaates
Für Staatsangehörige, deren Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, müssen die Unterlagen vom Oberlandesgericht in Frankfurt am Main zusätzlich geprüft werden.Standesamt in Verbindung mit dem zuständigen Oberlandesgericht
7. Ausländische Urkunden 
Urkunden und Dokumente, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden. Dokumente aus verschiedenen Staaten bedürfen darüber hinaus entweder der Anbringung einer Apostille, der Legalisation der Urkunde durch die maßgebliche deutsche Auslandsvertretung, evtl. sogar einer Überprüfung durch einen Vertrauensanwalt vor Ort.vereidigte Übersetzer mit Zulassung zu einem Landgericht
   
Folgendes Formular zur Anforderung einer Personenstands- urkunde können Sie ausdrucken, bearbeiten, unterschreiben und uns anschließend per Post an den
 
Magistrat der Stadt Bensheim
Postfach 17 65
64607 Bensheim

 
zusenden:

Urkundenanforderung von Personenstandsurkunden
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