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Wohngeld
Allgemeines zu Wohngeld
Wohnen kostet Geld - oft zuviel für den, der geringe Einnahmen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuß gezahlt. Das Wohngeld wird je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern bezahlt. Im Durchschnitt senkt das Wohngeld die selbst zu tragende Miete um etwa 25 Prozent.
Wohngeld...
- dient der sozialen Absicherung des Wohnens
- hilft Haushalten, deren Einkommen nicht ausreicht, um sich selber eine angemessene Wohnung zu besorgen
- läßt Mietsteigerungen tragbarer werden
- hilft sozial nicht vertretbare Wohnkosten zu vermeiden
Rechtsanspruch
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. |
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Welche Unterlagen sind mitzubringen?
- amtlicher Vordruck "Antrag auf Mietzuschuß"
- Mietvertrag, Mietbescheinigung des Vermieters, Nachweis über die Mietzahlung
- Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
- sonstige Einkommensnachweise
- Schwerbehindertenausweis
- amtlicher Vordruck "Antrag auf Lastenzuschuß"
- Grundbuchauszug
- Fremdmittelbescheinigung
- Kaufvertrag
- Grundsteuerbescheid
- Wohnflächenberechnung
- bei Eigentumswohnungen letzte Nebenkostenabrechnung
- Nachweis über mtl. Belastung aus Rückzahlung von Darlehen
- Einkommensnachweise (sh. oben unter Mietzuschuß)
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Sind Formulare auszufüllen?
Ja
Wohngeld erhält nur, wer einen entsprechenden Antrag stellt und die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen nachweisen kann
Wichtige Ausnahmen von der Antragstellung:
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind
Empfänger von:
- Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes
(SGB II)
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder anderen Hilfen in einer Anstalt, Heim oder einer gleichartigen Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem SGB VIII in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind
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Sonstige Hinweise
Voraussetzungen und Höhe des Wohngeldes:
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
- der Höhe des Familieneinkommens,
- der Höhe der zuschußfähigen Miete bzw. Belastung
Wohngeld wird nicht für unangemessen hohe Wohnkosten gewährt. Nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen ist die Miete bzw. Belastung zuschußfähig. Die zuschußfähigen Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, der Anzahl zum Haushalt rechnender Familienmitglieder sowie der Bezugsfertigkeit des Wohnraums. Jede Gemeinde gehört einer bestimmten Mietenstufe an, die nach dem Wohngeldgesetz festgelegt ist.
Bitte beachten Sie, daß Wohngeld erst ab dem Monat gezahlt wird, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.
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