Sonderparkberechtigung
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Sonderparkberechtigung (Bewohnerparkausweis) 

In Bensheim benötigen Sie im Innenstadtbereich für folgende Zonen eine Sonderparkberechtigung:

ZONE I

Hasengasse, Liesengasse, Zeller Straße, An der Raab, Raabgasse, Lammertsgasse bis Hausnummer 12 (zwischen Hauptstraße und Grieselstraße)

ZONE II

Neckarstraße, Am Rinnentor, Neugasse, Kellereigasse, Aulgäßchen, Aulstraße, Mathildenstraße, Ritzhaubstraße, Hospitalstraße, Rodensteinstraße 42 bis 78 

ZONE III

Grieselstraße, Lammertsgasse ab Hausnummer 14, Sandstraße, Obere Grieselstraße, Hügelstraße

ZONE V

Bleichstraße

ZONE VI

Fehlheimer Straße

Zone VII

Schützenstraße

Wann erforderlich?

Wenn Sie mit Hauptwohnung in einem der Sonderparkgebiet wohnen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Anwohner (Bewohnerparkausweis) in den entsprechend beschilderten Bereichen Ihres Bezirkes beantragen.

 Welche Unterlagen sind mitzubringen?  

  • Personalausweis
  • Kfz-Schein
  • ggf. Bescheinigung über Überlassung des Kfz

Sind Formulare auszufüllen?


Ja

Persönliches Erscheinen

Ja oder Bevollmächtigung eines Dritten

Kosten

33,00 € jährlich

Ihre Ansprechpartner und zuständige Dienststelle


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