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Sonderparkberechtigung (Bewohnerparkausweis)
In Bensheim benötigen Sie im Innenstadtbereich für folgende Zonen eine Sonderparkberechtigung:
ZONE I
Hasengasse, Liesengasse, Zeller Straße, An der Raab, Raabgasse, Lammertsgasse bis Hausnummer 12 (zwischen Hauptstraße und Grieselstraße)
ZONE II
Neckarstraße, Am Rinnentor, Neugasse, Kellereigasse, Aulgäßchen, Aulstraße, Mathildenstraße, Ritzhaubstraße, Hospitalstraße, Rodensteinstraße 42 bis 78
ZONE III
Grieselstraße, Lammertsgasse ab Hausnummer 14, Sandstraße, Obere Grieselstraße, Hügelstraße
ZONE V
Bleichstraße
ZONE VI
Fehlheimer Straße
Zone VII
Schützenstraße
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Wann erforderlich?
Wenn Sie mit Hauptwohnung in einem der Sonderparkgebiet wohnen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Anwohner (Bewohnerparkausweis) in den entsprechend beschilderten Bereichen Ihres Bezirkes beantragen.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
- Personalausweis
- Kfz-Schein
- ggf. Bescheinigung über Überlassung des Kfz
Sind Formulare auszufüllen?
Ja
Persönliches Erscheinen
Ja oder Bevollmächtigung eines Dritten
Kosten
33,00 € jährlich
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