|
Ortsrecht und Satzungen
Kommunen haben die Möglichkeit örtliche Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln und Bußgelder festzulegen. Die Kommunen können "lokale Gesetze" - das heißt Satzungen - erlassen, soweit Bundes- oder Landesgesetze bzw. Verordnungen eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage enthalten.
Hier erhalten Sie einen Überblick über das "Bensheimer Stadtrecht" - das geltende Ortsrecht.
Bitte beachten Sie: Die hier zur Verfügung gestellten Satzungen und Ordnungen sind nicht rechtsverbindlich. Es gilt die gedruckte, ausgefertigte und veröffentlichte Form.
Die Auflistung ist - in Anlehnung an die Verwaltungsgliederung - in Sachgruppen aufgeteilt. Die Satzungen liegen im pdf-Format vor; zum Öffnen ist der kostenlose Acrobat-Reader erforderlich.
|
|
|