Satzungen
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Ortsrecht und Satzungen 

Kommunen haben die Möglichkeit örtliche Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln und Bußgelder festzulegen. Die Kommunen können "lokale Gesetze" - das heißt Satzungen - erlassen, soweit Bundes- oder Landesgesetze bzw. Verordnungen eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage enthalten.

Hier erhalten Sie einen Überblick über das "Bensheimer Stadtrecht" - das geltende Ortsrecht.

Bitte beachten Sie:
Die hier zur Verfügung gestellten Satzungen und Ordnungen sind nicht rechtsverbindlich. Es gilt die gedruckte, ausgefertigte und veröffentlichte Form.

Die Auflistung ist - in Anlehnung an die Verwaltungsgliederung - in Sachgruppen aufgeteilt. Die Satzungen liegen im pdf-Format vor; zum Öffnen ist der kostenlose Acrobat-Reader erforderlich.

 
Bei Fragen zum Thema Satzungen/Ortsrecht wenden Sie sich bitte an:

Ihre Ansprechpartner
 

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