Einbürgerung
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Einbürgerung

Wann erforderlich?

Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

Zur Erstberatung ist die Vorlage des Passes erforderlich

Sind Formulare auszufüllen?

Ja.

Sie werden beim Team Personenstandswesen (Standesamt) von den zuständigen Mitarbeiter/innen beim persönlichen Beratungsgespräch ausgehändigt.

Persönliches Erscheinen

Ja.

Aufgrund der unterschiedlichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse werden unterschiedliche Unterlagen und Urkunden von den Antragstellern benötigt, die im Rahmen eines persönlichen Gespräches ermittelt werden.

Kosten

255,00 €

Miteinzubürgernde Kinder 51,00 €

Sonstige Hinweise

Ausländische Mitbürger/innen haben die Möglichkeit die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, wenn sie im Regelfall seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das bedeutet, daß die/der Einbürgerungsbewerber/in eine Aufenthaltsbescheinigung oder seit acht Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben muß.

Weitere Grundvoraussetzungen sind:

  • gute deutsche Sprachkennntnisse
  • Bestreitung des Lebensunterhaltes durch ein eigenes Einkommen
  • Loyalität zu den Grundzügen der deutschen Verfassung
  • Straffreiheit
Von dem Grundsatz des oben beschriebenen Mindestaufenthaltes gibt es jedoch einige Ausnahmen. Gerne werden wir Sie in einem persönlichen Gespräch beraten und über Besonderheiten informieren.

Ihre Ansprechpartner und Öffnungszeiten

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