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Heimunterbringung (Alten- und Pflegeheim)
Allgemeine Informationen
In vielen Fällen reicht das vorhandene Einkommen und Vermögen der Heimbewohner nicht aus um die monatlich anfallenden Heimkosten zu zahlen. Während der Pflegeanteil an den Heimkosten durch die Pflegekassen (identisch mit den Krankenkassen) übernommen wird, sind die restlichen ungedeckten Heimkosten aus eigenen Mitteln aufzubringen. Ist dieses nicht möglich, ist ein Antrag auf Übernahme des ungedeckten Heimkostenanteils aus Sozialhilfemitteln zu stellen. Dieser Heimkostenantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen beim Team Soziale Grundsicherung und Wohnen zu stellen. Bearbeitet bzw. entschieden wird der Antrag dann durch das Sozialamt des Kreises Bergstraße in Heppenheim.
Erforderliche Unterlagen zur Aufnahme des Antrages
- Einkommensunterlagen (z.B. aktuelle Rentenanpassungsmitteilungen der Altersrente, Hinterbliebenenrente, Zusatzrente usw.)
- Unterlagen über eventuell vorhandenes Vermögen (z.B. Sparbuch, Unterlagen über sonstige Geldanlagen, Immobilien, sonstige Wertgegenständ usw.)
- Kontoauszüge der letzten sechs Monate (oder entsprechende Aufstellung der Bank über alle Kontobewegungen der letzten sechs Monate)
- eventuell Schwerbehindertenbescheid oder Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes
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