Befahren der Fußgängerzone
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Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone

Sondernutzung: Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone bzw. Parken auf Straßen mit bestehenden Verkehrsverboten

Wann erforderlich?

  • Firmen für Reparaturen
  • Anwohner für Umzüge
Welche Unterlagen sind mitzubringen?

Keine, lediglich Angabe des amtlichen Kennzeichens

Sind Formulare auszufüllen? 

Nein

Persönliches Erscheinen

Nein, Bevollmächtigung eines Dritten ist möglich

Kosten

10 € pauschal bei Umzügen

bei Firmen:
5,00 € pro Tag
15,00 € pro Woche

Ihre Ansprechpartner und zuständige Dienststelle

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