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Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone
Sondernutzung: Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone bzw. Parken auf Straßen mit bestehenden Verkehrsverboten
Wann erforderlich?
- Firmen für Reparaturen
- Anwohner für Umzüge
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Keine, lediglich Angabe des amtlichen Kennzeichens
Sind Formulare auszufüllen?
Nein
Persönliches Erscheinen
Nein, Bevollmächtigung eines Dritten ist möglich
Kosten
10 € pauschal bei Umzügen
bei Firmen: 5,00 € pro Tag 15,00 € pro Woche
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