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Beglaubigung
Amtliche Beglaubigung von Abschriften oder Ablichtungen
Wann erforderlich?
- Beglaubigung von Abschriften oder Ablichtungen:
Wenn das Schriftstück von einer deutschen Behörde ausgestellt worden ist oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. für Rentenzwecke) benötigt wird. Welche Unterlagen sind mitzubringen?
- Identitätsnachweis des/der Antragstellers/in (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Originale der zu beglaubigenden Schriftstücke
Sind Formulare auszufüllen?
Nein
Persönliches Erscheinen
Persönliche Vorsprache oder Bevollmächtigung eines Dritten (formlose Vollmacht, Ausweis des Antragstellers u. des Bevollmächtigten sind mitzubringen)
Kosten
- Beglaubigung von Kopien je 6,00 €
- Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei
- Beglaubigungen von durch die Stadt Bensheim ausgestellt Personalausweisen/Reisepässen 3,00 €
Sonstige Hinweise
Unterschriftsbeglaubigung und amtliche Beglaubigung von Abschriften/Ablichtungen für andere (private) Zwecke oder öffentliche Beglaubigung (§ 129 BGB) sowie Unterschriften ohne zugehörigen Text können bei einem Notar oder dem Ortsgericht beantragt werden.
Personenstandsurkunden können durch das Bürgerbüro nicht beglaubigt werden. Diese werden ausschließlich vom ausstellenden Standesamt beglaubigt.
Dokumente, die nicht in deutscher Sprache ausgefertigt sind, dürfen vom Bürgerbüro nicht beglaubigt werden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an das Ortsgericht.
Beglaubigungen von Unterschriften können nur für Rentenzwecke erfolgen.
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