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Anmeldung zur Eheschließung (früher: Aufgebot)
Bevor eine standesamtliche Eheschließung erfolgen kann, muss die beabsichtigte Hochzeit beim Standesamt angemeldet werden. Anmelden der Ehe bedeutet aber nicht einfach nur, das Standesamt über die beabsichtigte Eheschließung zu informieren und einen Termin für die Hochzeit zu vereinbaren. Vielmehr geht es um ein förmliches Verfahren, in dem ein Standesamtesbeamter zu prüfen hat, dass keine gesetzlichen Hinderungsgründe für die Eheschließung bestehen. Dieses Verfahren wird auch als „Prüfung der Ehefähigkeit“ bezeichnet. Bis 1998 erfolgte dieses Prüfverfahrens in der Form der Bestellung des Aufgebotes.
Wer sich zur Eheschließung anmelden möchte, kann sich hier bereits informieren, welche Unterlagen - im Grundsatz - dazu benötigt werden.
In der Regel treten allerdings im Einzelfall Fragen auf, die nicht in aller Kürze zu beantworten sind. Daher sollte möglichst bald der Kontakt mit dem Standesbeamten gesucht werden, um detailliert auf die persönliche Situation eingehen zu können.
Wann erforderlich?
Wenn Sie heiraten möchten.
Die beabsichtigte Eheschließung können Sie frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin anmelden
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Die mitzubringenden Unterlagen entnehmen Sie bitte unserer Kurzübersicht oder vereinbaren Sie telefonisch einen Gesprächstermin mit unseren Standesbeamten
Sind Formulare auszufüllen?
Ja, sie werden beim Standesamt vom zuständigen Standesbeamten aufgenommen
Persönliches Erscheinen
Ja
Kosten
ca. 100 - 200 €
Zahlung per ec-Cash möglich
Sonstige Hinweise
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt am jeweiligen Wohnort. Nachdem Sie die Eheschließung angemeldet haben, vereinbaren Sie mit uns den Termin für Ihre Eheschließung. Seit 1998 sind bei Eheschließungen keine Trauzeugen mehr zwingend erforderlich. Dennoch dürfen Sie sehr gerne einen oder zwei Trauzeugen zu Ihrer Eheschließung mitbringen. Die Trauzeugen müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Denken Sie bitte daran, daß Ihre Trauzeugen einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß vorlegen müssen. Sollten die Trauzeugen der deutschen Sprache nicht mächtig sein, so ist ein(e) Dolmetscher(in) hinzuziehen, der/die sich mit einem gültigen Ausweis legitimieren muß und der/die allgemein vereidigt und beim Oberlandesgericht eingetragen sein muß.
Informationen zur Namensführung der Ehegatten Unser "Trau-Service" für Sie
- Eheschließung am Samstag
Besondere Trauzimmer:
- Trauzimmer - klein aber fein - Trausaal - Heiraten in der Kapelle - Fürstenlager - Heiraten im Grünen
BEDENKEN SIE BITTE:
Der Andrang zu den Eheschließungen ist in den Monaten Mai bis August, zum Jahresende, in Zeiten um Feiertage meist groß und an Freitagen generell größer. Wenn Sie also einen Wunschtermin haben, kommen Sie bitte rechtzeitig auf uns zu. Wir werden uns selbstverständlich bemühen, Ihre Terminwünsche zu verwirklichen. Beabsichtigte Eheschließungen können allerdings maximal 6 Monate vor dem beabsichtigten Trauungstermin verbindlich angemeldet werden.
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