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Bodenrichtwerte Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf unbebaute, in der Regel erschlossene Grundstücke.
Bodenrichtwerte werden gewöhnlich für verschiedene Nutzungsarten bestimmt z. B.:
Wohnbauflächen gemischte Bauflächen gewerbliche Bauflächen landwirtschaftliche Flächen
Die Bodenrichtwerte werden auf der Grundlage der Kaufpreissammlung jährlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich der Stadt Bensheim ermittelt und beschlossen. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses befindet sich beim Amt für Bodenmanagement in Heppenheim, Tiergartenstraße 7b, 64646 Heppenheim (Tel. 06252/127-0).
Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Weicht das zu bewertende Grundstück z. B. in Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung vom Richtwertgrundstück ab, so ist dies bei der Verkehrswert-ermittlung zu berücksichtigen. Der Verkehrswert kann nur über ein Verkehrswert-gutachten festgestellt werden.
Im Anhang finden Sie die Bodenrichtwertkarten für Bensheim und die Ortsteile sowie eine Liste der zum Stichtag 01.01.2011 ermittelten Bodenrichtwerte mit den dazugehörenden Definitionen des Richtwertgrundstückes.
Telefonische Auskünfte erhalten sie auch beim zuständigen Ansprechpartner beim Team Immobilienmanagement – Grundstücksverkehr –. Schriftliche Bodenrichtwert-auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte erhalten Sie nur bei der o. g. Geschäftsstelle.
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