Bauberatung
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Bauberatung

Bauwillige und deren Architekten oder Architektinnen können sich beim Team Stadtplanung über die grundsätzliche Bebaubarkeit konkreter Grundstücke informieren.

Wir geben Auskunft, ob sich das Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet und wenn ja, welche Aussagen dort für das Grundstück getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan vorhanden sein, erhalten Sie Hinweise, wie die Zulässigkeit eines Vorhabens in einem unbeplanten Gebiet beurteilt wird.

Neben den Bebauungsplänen gibt es weitere städtische Satzungen, die für ein Bauvorhaben von Bedeutung sein können, z. B. die Stellplatzsatzung oder spezielle Gestaltungsvorschriften, wie die Gestaltungssatzung für die Innenstadt.

In der Hessischen Bauordnung (HBO) ist geregelt, für welche Bauvorhaben eine Baugenehmigung eingeholt werden muss, bei welchen die Baubehörden nur informiert werden müssen oder selbst eine Information nicht erforderlich ist. Wir beraten Sie gerne, welche Vorgehensweise im jeweiligen Fall die richtige ist.


Ihre Ansprechpartner und zuständige Dienststelle


BürgerGIS (Bauleitpläne, Gestaltungssatzung)

Hessischen Bauordnung

Formulare

Denkmalschutz

Stellplatzsatzung

Bebauungspläne

Baumsatzung

Energieberatung

Umweltberater

Mobile Wohnberatung

 

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