Abwasserbeiträge / Abwassergebühren
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Abwasserbeiträge / Abwassergebühren


Abwasserbeiträge und Abwassergebühren werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
 

 
Abwasserbeiträge

Der Abwasserbeitrag wird einmalig zur Deckung des Aufwandes für Schaffung, Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Entwässerungsanlagen erhoben. Es handelt sich hierbei um Anlagen für die Grundstücksentwässerung, die nicht mit den Einrichtungen der Straßenentwässerung verwechselt werden dürfen, deren Kosten im Rahmen des Erschließungsbeitrages abgegolten werden.
 

 
Abwassergebühren

Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von

 
 Schmutzwassergebühren 

 
Allgemeine Informationen

Schmutzwassergebühren werden für die Entsorgung des Schmutzwassers erhoben. Die Entsorgung umfasst die Ableitung im städtischen Kanalnetz und die Reinigung des Schmutzwassers.

Starkverschmutzerzuschlag

Für stark verunreinigtes Schmutzwasser aus Gewerbe und Industrie wird ein gesonderter Zuschlag, der Starkverschmutzerzuschlag, erhoben. Dieser berechnet sich nach dem Verschmutzungsgrad des eingeleiteten Wassers und der Wassermenge.
 

 
Rechtsgrundlagen

- Gesetz über kommunale Abgaben in Hessen (Hess. KAG)
- Entwässerungssatzung der Stadt Bensheim
 

Entwässerungssatzung
 

Gebührenmaßstab / Gebührenhöhe


Gebührenmaßstab


Grundlage für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

Steuer- und Gebührensätze


 
Gebührenfestsetzung und -erhebung / Fälligkeit

Gebührenfestsetzung und -erhebung


Die Schmutzwassergebühr wird von der Stadt Bensheim festgesetzt.

Fälligkeit

Die Gebühr für das Einleiten und Behandeln von Schmutzwasser entsteht jährlich; sie ist einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.
 

 
Gebührenabrechnung

Die Gebührenabrechnung (Jahresverbrauchsabrechnung) erfolgt im Namen und Auftrag der Stadt Bensheim durch die GGEW AG Bergstraße, Dammstraße 68, 64625 Bensheim.
 

 
Ansprechpartner und zuständige Dienststelle

 Für allgemeine Informationen:

Ihre Ansprechpartner und zuständige Dienststelle
In Abrechnungsfragen:

GGEW AG Bergstraße


 
Niederschlagswassergebühren

 

 
Allgemeine Informationen

Niederschlagswassergebühren werden für die Ableitung des Niederschlagswassers erhoben. Für alle Grundstücke, von denen Niederschlagswasser in das städtische Kanalnetz eingeleitet wird, ist diese Gebühr zu entrichten.
 

 
Rechtsgrundlagen

- Gesetz über kommunale Abgaben in Hessen (Hess. KAG)
- Entwässerungssatzung der Stadt Bensheim
 

 
Gebührenmaßstab / Gebührenhöhe

Gebührenmaßstab

Grundlage für die Niederschlagswassergebühr ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche eines Grundstücks, von der Niederschlagswasser in einen öffentlichen Kanal abgeleitet wird oder abfließt. 
 
Steuer- und Gebührensätze

 

 
Gebührenfestsetzung und -erhebung / Fälligkeit

Gebührenfestsetzung und -erhebung

Die Niederschlagswassergebühr wird von der Stadt Bensheim festgesetzt und erhoben.
Hierzu hat der Grundstückseigentümer (= Gebührenpflichtiger) eine entsprechende Niederschlagswasserklärung abzugeben.

Der Gebührenbescheid für das Niederschlagswasser wird dem Grundstückseigentümer direkt von der Stadt Bensheim übersandt. Dieser Bescheid ist ein sogenannter Dauerbescheid. Das heißt, dass ein neuer Bescheid nur dann erstellt wird, wenn sich die Veranlagungsgrundlagen verändern.

Niederschlagswassererklärung (mit Merkblatt)

Fälligkeit


Die Gebühr für das Einleiten von Niederschlagswasser entsteht jährlich; sie ist einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

Der Bescheid (Jahresverbrauchsrechnung) wird jährlich im Auftrag und Namen der Stadt Bensheim durch die GGEW AG Bergstraße erstellt und versandt.

 

 
Gebührenabrechnung

Die maßgeblichen Daten des Gebührenbescheids werden von der Stadt Bensheim an die GGEW AG Bergstraße, Dammstraße 68, 64625 Bensheim zur Erfassung und Abrechnung weitergeleitet, da diese für die Stadt Bensheim die Wasser- und Abwasserabrechnung durchführt.
 

 
Verfügbare Formulare

Niederschlagswassererklärung (mit Merkblatt)

 

 
Ansprechpartner und zuständige Dienststelle

Für allgemeine Informationen sowie Gebührenfestsetzung und –erhebung:

Ihre Ansprechpartner und zuständige Dienststelle


in Abrechnungsfragen:


GGEW AG Bergstraße


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