Stadtbibliothek - Benutzungshinweise
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Die Benutzungshinweise

Anmeldung
Ausleihe
Gebühren
Mahngebühren
Benutzungsordnung

 
Anmeldung

Für die Nutzung der Bestände und Dienstleistungen der Stadtbibliothek besteht Anmeldepflicht.

Jeder kann vom 6. Lebensjahr an Benutzer der Bibliothek werden. Zur Anmeldung ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen, aus dem die Anschrift des Benutzers hervorgeht. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bedürfen der schriftlichen Genehmigung eines Erziehungsberechtigten.

Jeder Besucher erhält bei der Anmeldung einen Benutzerausweis. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar, auch nicht auf Familienmitglieder.

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Leser zur Einhaltung der Benutzungsordnung.
 
Ausleihe

Die Ausleihfrist beträgt

  • Für Bücher, Zeitschriften, Hörbücher, CDs, CD-ROMS  28 Tage
  • Für Videos und DVDs  14 Tage
Sie können ausgeliehene Medien bis zu zweimal verlängern, sofern diese nicht vorgemerkt sind. Videos und DVDs können nur einmal verlängert werden.

 
Gebühren

Ausleihgebühren:

  • Jahresgebühr
Erwachsene ab 18 Jahren
18,00 €
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie Schüler
5,00 €
Bensheimer Erwachsene ab 18 Jahren
12,00 €

Die Jahresgebühr ist sofort bei der Anmeldung bzw. im voraus zu bezahlen. Sie bezieht sich nicht auf ein Kalenderjahr, sondern gilt ab Zahldatum volle 12 Monate.

  • Alternativ: Einzelausleihe
Wahlweise besteht für alle Benutzer die Möglichkeit ein Ausleihgebühr in Höhe von 1,00 € pro Medium sofort zu bezahlen. Hier entfällt die Zahlung der Jahresgebühr.

 
Mahngebühren

Bei Überschreitung oder nicht rechtzeitiger Verlängerung der Leihfrist werden unabhängig vom Empfang einer schriftlichen Mahnung, Versäumnisgebühren erhoben. Nach der Benutzungsordnung werden je ausgeliehenem Medium:

  • Für den 1. Tag nach Ablauf der Leihfrist und in der 1. Woche 1,00 €
  • In der 2. Woche 3,00 €
  • Ab der 3. Woche und jeder weiteren Woche 5,00 €
jeweils zuzüglich verauslagter Portokosten erhoben.

Werden die Medien nach der 3. Erinnerung , spätestens jedoch 5 Wochen nach Ablauf des Fälligkeitsdatums nicht abgegeben, werden sie auf dem Rechtsweg zu Lasten des Benutzers eingezogen.

 
Benutzungsordnung

Hier finden Sie die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Bensheim im pdf - Format zum Lesen oder downloaden.
Benutzungsordnung Stadtbibliothek (pdf)
 

Ihre Ansprechpartner
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