Ortsgericht
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Ortsgericht

Allgemeines
Aufgaben des Ortsgerichtes
Ansprechpartner, Adressen, Öffnungszeiten

              
 
Allgemeines
 

Auf der Grundlage des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes bestehen in Bensheim als Rechtspflegeeinrichtungen und Hilfsbehörden der Justiz

das Ortsgericht I   (Bensheim Stadt, Stadtteile Auerbach, Hochstädten, Schönberg, Wilmshausen, Zell) mit Ortsgerichtsvorsteher Helmut Hörtler
das Ortsgericht II   (Stadtteile Fehlheim, Schwanheim, Langwaden) mit Ortsgerichtsvorsteher Günter Ervens
das Ortsgericht III   (Stadtteil Gronau) mit Ortsgerichtsvorsteher Heinz Pfeifer


Die Ortsgerichtsmitglieder (Ortsgerichtsvorsteher und Schöffen) üben ein Ehrenamt und werden von der Stadtverordnetenversammlung auf 10 bzw. 5 Jahre gewählt und von dem Direktor des zuständigen Amtsgerichtes ernannt.

Dem Ortsgericht Bensheim I für den Stadtbezirk und den oben genannten Stadtteilen, und damit dem größten Ortsgerichtsbezirk, gehören 6 Mitglieder an. Diese sind

der Ortsgerichtsvorsteher   Helmut Hörtler (Magistratsrat)
der Schöffe und Stellvertreter   Thomas Herborn (Oberamtsrat)
die weiteren Schöffen   Bernd Emig (Architekt)
Johann Fertig (Landwirt)
Helmut Glock (Dipl. Ingenieur)
Engelbert Helfrich (Architekt)


Jedem Ortsgericht - übrigens eine Einrichtung, die es nur in Hessen gibt - obliegen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit bestimmte Aufgaben. Diese sind teilweise vom Ortsgerichtsvorsteher allein oder gemeinsam mit einem oder auch zwei Schöffen wahrzunehmen.

 
Aufgaben des Ortsgerichtes

1 a) Überwiegend sind öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften (z.B. Grundbuchbestellungen, Löschungsbewilligungen, Vollmachten usw.) und Abschriften (z.B. Zeugnisse, Verträge usw.) vorzunehmen (Urkunden des Standesamtes sind hiervon ausgenommen)

b) Erstellung von Sterbfallanzeigen für das Amtsgericht (Vorermittlungen für das Nachlaßgericht mit Angaben von Personalien, Vermögensverhältnissen, Grundbesitz, Erben Testament usw.)

Diese aufgeführten Aufgaben nimmt der Ortsgerichtsvorsteher allein wahr.

2. Im Bedarfsfall hat das Ortsgericht Nachlaßsicherungen vorzunehmen (z.B. Erhaltung und Sicherstellung von Geld- und Sachwerten, Sicherstellung von Testamenten, Anbringung von Siegeln)

Diese Tätigkeiten hat der Ortsgerichtsvorsteher zusammen mit einem Schöffen durchzuführen.

3. Schließlich nimmt das Ortsgericht auf Antrag Wertschätzungen von Grundstücken und Gebäuden vor (z.B. bei Erbauseinandersetzungen, Ehescheidung, Verkäufen usw.). Aber auch die Wertschätzung von beweglichen Sachen, Schäden an Grundstücken etc. ist Aufgabe des Ortsgerichtes. Auch bei Einhaltung und Festsetzung von Grundstücksgrenzen ist die Mitwirkung des Ortsgerichtes gegeben.

Diese Maßnahmen werden vom Ortsgerichtsvorsteher und zwei weiteren Schöffen durchgeführt.

 
Ansprechpartner, Adressen, Öffnungszeiten:

  Ansprechpartner und Adressen Öffnungszeiten
Ortsgericht I
(Bensheim, Auerbach, Hochstädten, Schönberg, Wilmshausen, Zell)
Ortsgerichtsvorsteher
Herr Helmut Hörtler

Hauptstraße 39 (Bürgerbüro)
Fußgängerzone - Alte Faktorei
64625 Bensheim

Tel. 06251/58263-35
Di 15.00-17.00 Uhr
Do 10.00-12.00 Uhr
Ortsgericht II
(Fehlheim, Langwaden, Schwanheim)
Ortsgerichtsvorsteher
Herr Günter Ervens

Fehlheim
Rodauer Straße 25 (Verwaltungsstelle)
64625 Bensheim

Tel. 06251/71182


Langwaden
Jägersburger Straße 37 (Verwaltungsstelle)
64625 Bensheim

Tel. 06251/75974


Schwanheim
Rohrheimer Straße 45 (Verwaltungsstelle)
64625 Bensheim

Tel. 06251/71228



Di 17.00-19.00 Uhr
Fr 15.00-17.00 Uhr






Do 17.00-18.30 Uhr







Mo 17.00-18.30 Uhr
Mi 17.00-18.30 Uhr
Ortsgericht III
(Gronau)
Ortsgerichtsvorsteher
Herr Heinz Pfeifer

Märkerwaldstraße 81a
64625 Bensheim

Tel. 06251/4673
Di 17.00-18.00 Uhr
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