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Allgemeines
Auf der Grundlage des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes bestehen in Bensheim als Rechtspflegeeinrichtungen und Hilfsbehörden der Justiz
| das Ortsgericht I | | (Bensheim Stadt, Stadtteile Auerbach, Hochstädten, Schönberg, Wilmshausen, Zell) mit Ortsgerichtsvorsteher Helmut Hörtler | | das Ortsgericht II | | (Stadtteile Fehlheim, Schwanheim, Langwaden) mit Ortsgerichtsvorsteher Günter Ervens | | das Ortsgericht III | | (Stadtteil Gronau) mit Ortsgerichtsvorsteher Heinz Pfeifer |
Die Ortsgerichtsmitglieder (Ortsgerichtsvorsteher und Schöffen) üben ein Ehrenamt und werden von der Stadtverordnetenversammlung auf 10 bzw. 5 Jahre gewählt und von dem Direktor des zuständigen Amtsgerichtes ernannt.
Dem Ortsgericht Bensheim I für den Stadtbezirk und den oben genannten Stadtteilen, und damit dem größten Ortsgerichtsbezirk, gehören 6 Mitglieder an. Diese sind
| der Ortsgerichtsvorsteher | | Helmut Hörtler (Magistratsrat) | | der Schöffe und Stellvertreter | | Thomas Herborn (Oberamtsrat) | | die weiteren Schöffen | | Bernd Emig (Architekt) Johann Fertig (Landwirt) Helmut Glock (Dipl. Ingenieur) Engelbert Helfrich (Architekt)
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Jedem Ortsgericht - übrigens eine Einrichtung, die es nur in Hessen gibt - obliegen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit bestimmte Aufgaben. Diese sind teilweise vom Ortsgerichtsvorsteher allein oder gemeinsam mit einem oder auch zwei Schöffen wahrzunehmen.
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Aufgaben des Ortsgerichtes
1 a) Überwiegend sind öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften (z.B. Grundbuchbestellungen, Löschungsbewilligungen, Vollmachten usw.) und Abschriften (z.B. Zeugnisse, Verträge usw.) vorzunehmen (Urkunden des Standesamtes sind hiervon ausgenommen)
b) Erstellung von Sterbfallanzeigen für das Amtsgericht (Vorermittlungen für das Nachlaßgericht mit Angaben von Personalien, Vermögensverhältnissen, Grundbesitz, Erben Testament usw.)
Diese aufgeführten Aufgaben nimmt der Ortsgerichtsvorsteher allein wahr.
2. Im Bedarfsfall hat das Ortsgericht Nachlaßsicherungen vorzunehmen (z.B. Erhaltung und Sicherstellung von Geld- und Sachwerten, Sicherstellung von Testamenten, Anbringung von Siegeln)
Diese Tätigkeiten hat der Ortsgerichtsvorsteher zusammen mit einem Schöffen durchzuführen.
3. Schließlich nimmt das Ortsgericht auf Antrag Wertschätzungen von Grundstücken und Gebäuden vor (z.B. bei Erbauseinandersetzungen, Ehescheidung, Verkäufen usw.). Aber auch die Wertschätzung von beweglichen Sachen, Schäden an Grundstücken etc. ist Aufgabe des Ortsgerichtes. Auch bei Einhaltung und Festsetzung von Grundstücksgrenzen ist die Mitwirkung des Ortsgerichtes gegeben.
Diese Maßnahmen werden vom Ortsgerichtsvorsteher und zwei weiteren Schöffen durchgeführt.
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Ansprechpartner, Adressen, Öffnungszeiten:
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Ansprechpartner und Adressen |
Öffnungszeiten |
Ortsgericht I (Bensheim, Auerbach, Hochstädten, Schönberg, Wilmshausen, Zell) |
Ortsgerichtsvorsteher Herr Helmut Hörtler
Hauptstraße 39 (Bürgerbüro) Fußgängerzone - Alte Faktorei 64625 Bensheim
Tel. 06251/58263-35 |
Di 15.00-17.00 Uhr Do 10.00-12.00 Uhr
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Ortsgericht II (Fehlheim, Langwaden, Schwanheim) |
Ortsgerichtsvorsteher Herr Günter Ervens
Fehlheim Rodauer Straße 25 (Verwaltungsstelle) 64625 Bensheim
Tel. 06251/71182
Langwaden Jägersburger Straße 37 (Verwaltungsstelle) 64625 Bensheim
Tel. 06251/75974
Schwanheim Rohrheimer Straße 45 (Verwaltungsstelle) 64625 Bensheim
Tel. 06251/71228
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Di 17.00-19.00 Uhr Fr 15.00-17.00 Uhr
Do 17.00-18.30 Uhr
Mo 17.00-18.30 Uhr Mi 17.00-18.30 Uhr |
Ortsgericht III (Gronau) |
Ortsgerichtsvorsteher Herr Heinz Pfeifer
Märkerwaldstraße 81a 64625 Bensheim
Tel. 06251/4673 |
Di 17.00-18.00 Uhr | |
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