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Beantragung Personalausweis
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn sie sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen können.
Wann erforderlich?
Bei Erstausstellung (Personalausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr (in Ausnahmefällen ab dem 12. Lebensjahr, mit Ablauf des Kinderreisepasses), Ablauf, Verlust, Änderung persönlicher Daten
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
a) Lichtbild (nicht älter als 6 Monate): Informieren Sie sich anhand der unten stehenden Foto-Mustertafel über die Anforderungen an die Biometrischen-Lichtbilder. Falls ein vorläufiger Personalausweis benötigt wird (z.B. bei Verlust), sind zwei gleiche Lichtbilder erforderlich
b) bisheriges Ausweisdokument (alter Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass)
c) bei Namensänderung (z.B. Heirat, Scheidung): Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
d) bei Erstbeantragung ist die Geburts- oder Abstammungsurkunde vorzulegen
e) bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr sind eine Einverständniserklärung und die beiden Ausweise der Eltern zusätzlich vorzulegen
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Sind Formulare auszufüllen?
Nein, außer bei vorliegen der Voraussetzungen d) und e)
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Persönliches Erscheinen
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Kranke, Behinderte, Gebrechliche, die nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerbüro aufzunehmen. Der Ausweis kann von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muß, abgeholt werden.
Kosten
Die Gebühren betragen bis zum 24. Lebensjahr 22,80€, danach 28,80 € je Ausweis.
Sonstige Hinweise
1. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit des Bundespersonalausweises 6 Jahre, danach 10 Jahre. 2. In besonders begründeten Ausnahmefällen stellt die Ausweisbehörde einen vorläufigen Personalausweis aus. Die Gültigkeit beträgt maximal drei Monate und es ist eine Gebühr von 10,00 € zu entrichten.
3. Bei Beantragung eines neuen Personalausweises wegen Verlust oder Diebstahl ist die Identifizierung mit einem Reisepass möglich, alternativ mit einer aktuellen Geburtsurkunde und einer weiteren Person (mind. 18 Jahre mit Ausweisdokument) zur Identitätsbescheinigung. Bei gestohlenem Personalausweis ist zusätzlich die Strafanzeige einer deutschen Polizeidienststelle vorzulegen.
4. Die Erstellung des Personalausweises dauert ca. 3 Wochen.
5. Statusabfrage: An dieser Stelle können Sie den Status der Bearbeitung Ihres Bundespersonalausweises abfragen.
Statusabfrage
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