Sport- und Freizeitanlagen
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Sport- und Freizeiteinrichtungen

Lernen Sie die vielfältigen Sportanlagen und Sportstätten Bensheims kennen.

Bensheim verfügt über zahlreiche Turn-, Sport- und Mehrzweckhallen sowie über Sportplätze und Leichtathletikanlagen, die den Bensheimer Vereinen und Bürgern im Rahmen bestehender Vertragsregelungen zur Verfügung gestellt werden. Aber auch Großveranstaltungen wie Messen oder Konzerte etc. finden in der Weststadthalle, die mit 27 m Breite und 50 m Länge die größte Mehrzweckhalle von Bensheim ist, genügend Platz. Ausreichende Parkmöglichkeiten stehen vor der Weststadthalle ebenfalls zur Verfügung.

Die Sportflächen der Weststadthalle (Sporthalle, Foyer, Tribüne, ZBV-Raum, Kraftraum und Bürgerraum) werden von der Stadt Bensheim vor allem an Bensheimer Schulen, Sportvereine und Organisationen für Sportunterricht, Übungsbetrieb, sportliche und kulturelle Veranstaltungen unter bestimmten Bedingungen und gegen entsprechende Gebühren zur Verfügung gestellt.
Grundrissplan Weststadthalle (pdf)
Bilder Weststadthalle (pdf)

Ihre Ansprechpartner

              
Auszug der Benutzungsbedingungen für die Räumlichkeiten der Weststadthalle

 

Voraussetzung für die laufende oder einmalige Nutzung der Räumlichkeiten der Weststadthalle ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Benutzer.

Anträge auf Benutzung sind 4 Wochen vor dem vorgesehenen Veranstaltungstermin schriftlich an den Magistrat der Stadt Bensheim einzureichen.

Eine vertraglich zugesicherte Nutzungszeit wird dem Antragsteller in Rechnung gestellt, soweit nicht die Rücktrittserklärung wenigstens 7 Tage vor dem für die Veranstaltung vorgesehenen Termin beim Magistrat der Stadt Bensheim eingegangen ist.

Für die Reinigung wird von der Stadt Bensheim ein Reinigungsunternehmen beauftragt. Die Reinigungskosten sind zusätzlich vom Mieter zu tragen und in der Miete nicht enthalten. Für Bensheimer Sportvereine können die Reinigungskosten ganz oder teilweise erlassen werden. Der Mieter ist für die Müllentsorgung verantwortlich.

Für alle weiteren Bedingungen oder detailliertere Informationen setzen Sie sich bitte mit den zuständigen Sachbearbeitern - Frau Ahlheim und Frau Filbert in Verbindung.



Blick auf die Weststadthalle
Blick auf die Weststadthalle





Gebührenordnung für die Räumlichkeiten der Weststadthalle:

Benutzungsgebühren für den Übungsbetrieb
Benutzungsgebühren für den Wettkampfbetrieb
Benutzungsgebühren für Kulturveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen
Kaution
Fälligkeit und Gebührenpflicht

                    
 
Benutzungsgebühren für den Übungsbetrieb

1. Sporthalle
ortsansässige Vereine keine Gebühren
auswärtige Vereine
ganze Hallenfläche
einschl. Kabinen
26,00 € / Stunde
1/3 der Hallenfläche
einschl. Kabinen

10,23 € / Stunde
2. Kraftraum
ortsansässige Vereine keine Gebühren
auswärtige Vereine 5,11 € / Stunde
3. ZBV-Raum
ortsansässige Vereine keine Gebühren
auswärtige Vereine 5,11 € / Stunde

                    
 
Benutzungsgebühren für den Wettkampfbetrieb

1. Sporthalle bei Bundesligabetrieb
ortsansässige Vereine keine Gebühren
auswärtige Vereine Vertragsregelung
2. Sporthalle (nicht Bundesliga)
ortsansässige Vereine keine Gebühren
auswärtige Vereine mit Veranstaltungen bis zu 6 Std. 256 €
Für jede weitere angefangene Stunde Zeitzuschlag von 26,00 €

                      
 
Benutzungsgebühren für Kulturveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen

1. Ortsansässige Vereine, Verbände, Organisationen u. Institutionen 1.023,00 €
2. Gewerbliche Veranstaltungen mind. 2.556,00 €
Für Veranstaltungen, die nicht durch die vorstehenden Regelungen erfaßt werden, setzt der Magistrat die Gebühren im Einzelfall fest.
                                  

 
Kaution

Von den Veranstaltern wird in der Regel eine Kaution in Höhe von bis zu 2.556,00 € erhoben.
 
Fälligkeit und Gebührenpflicht

Die Gebühr wird 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällig. Gebührenpflichtig ist der Veranstalter.

Sonstiges

In der Weststadthalle besteht eine Getränkebindung.
 
Sportanlagen und Turnhallen

 

Bezeichnung der Einrichtung

Anschrift
Eigentümer
Sportfläche

zusätzliche Ausstattung

Breite

Länge

Höhe

teilbar

Bühne

Tribüne

Mehr-
zweck

Weststadthalle
Berliner Ring
Stadt
27

50

 8,70x

 x

x

Sporthalle AKG
Wilhelmstraße 64
Kreis
27

45

8

x

  x 
Sporthalle Geschwister-Scholl-Schule
Eifelstraße 39
Kreis
27

45

6

x

 x

 
Turnhalle Josef-Heckler-Schule
Adolf-Kolping-Straße 6
Kreis
12

33

6

    
Nibelungenlandhalle Heinrich-Metzendorf-Schule
Wilhelmstraße 93
Kreis
18

36

6

x

   
Turnhalle Goethegymnasium
Auerbacher Weg 24
Kreis
18

36

6

x

   
Turnhalle Karl-Kübel-Schule
Berliner Ring 34-38
Kreis
18

36

6

x   
Turnhalle Hemsbergschule
Meerbachsportplatz
Fichtestraße
Kreis
15

27

5,50

    
Turnhalle Kirchbergschule
Darmstädter Straße 45
Kreis
10

20

6

    
Turnhalle Schillerschule
Weserstraße 2
Kreis
18

36

6

x

   
Turnhalle Schloßbergschule
Schloßstraße 15
Kreis
11

23

5

    
Turnhalle
Carl-Orff-Schule Fehlheim
Im Ebertswinkel 6
Kreis
10

18

6

  x  
Turnhalle Kapuziner-Orden
Obergasse
Privat (Maria-Ward-Orden)
10

20

     

                          

 
Sportplätze und Leichtathletikanlagen

Bezeichnung der Einrichtung

Anschrift
Eigentümer
Sportfläche

zusätzliche Ausstattung

Tenne
B x L

Rasen
B x L

Kunst-
stoff
B x L

Lauf-bahnen

Umkleide

Sprung/
Weitwurf

Weiherhausstadion
Dammstr. 121
Stadt
70 x 105 (2 St.)

70 x 105

  6
(Kunst-stoff)

x

x

Sportpark West
Berliner Ring/nördl. Badesee
Stadt
70 x 105 und
60 x 100
70 x 105
Meerbachsportplatz
Fichtestraße
Stadt
66 x 106
20 x 40

         
Sportanlage Fehlheim
Hofgartenstraße
Stadt
  70 x 100
65 x 95

       
Sportanlage Gronau
Enserbühlweg
Stadt
65 x 95

      x

 
Kleinspielfeld Langwaden
Jägersburger Str.
Stadt
40 x 60

         
Sportanlage Schönberg
Hofweg
Stadt
70 x 105

         
Sportanlage Schwanheim
Rohrheimer Str.
Stadt
40 x 64

64 x 101

    x

 
Kleinspielfeld Zell
Stadt
40 x 70

         
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