|
|
Auskunft aus dem Melderegister
Die Stadt Bensheim stellt Ihnen im Rahmen des Formularservices den Antrag auf Auskünfte aus dem Melderegister online zur Verfügung. Sie können das Formular bearbeiten, ausdrucken, unterschreiben und uns persönlich vorlegen oder per Post zusenden (in diesem Fall legen Sie bitte einen mit 0,55 € frankierten Rückumschlag bei).
Die Melderegisterauskunft ist gebührenpflichtig (8,00 €).
|
|
|
|
Im Melderegister sind nur die Wohnungen (keine Geschäftsräume) von natürlichen Personen gespeichert. Nicht eingetragen sind der Sitz oder die Anschrift von Firmen, Geschäften, Gewerbetreibenden, Gaststätten, Vereinen oder Verbänden. Es kann daher hierüber keine Auskunft erteilt werden.
Die Meldebehörde erteilt auf Antrag aus dem Melderegister an private Personen oder sonstige nichtöffentliche Stellen die folgenden Melderegisterauskünfte:
|
|
|
|
1. Einfache Melderegisterauskünfte (Regelfall der Auskünfte)
Über einzelne bestimmte Einwohner/innen wird Auskunft erteilt über
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad und
- Anschrift
Internet-Portal für den Abruf von Melderegisterdaten
Für berechtigte Anwender ist es möglich, über das Internet-Portal ZEMA (Zentrale einfache Melderegisterauskünfte) schnell und wirtschaftlich auf Melderegisterdaten zuzugreifen.
Das Portal kann auch Adressketten bilden (z. Zt. Hessen und Bayern), welche den Suchaufwand in erheblichem Maße reduzieren: Führt die Suchanfrage bei der Gemeinde A zu dem Ergebnis, dass die angefragte Person in die Gemeinde B verzogen ist, wird anschließend eine automatische Anfrage bei der Gemeinde B durchgeführt.
Bei jeder Abfrage wird auf strikte Einhaltung der datenschutzrechtlichen und anderer rechtlicher Bestimmungen geachtet und das ZEMA-Portal erfüllt die Anforderungen des novellierten Melderechtsrahmengesetzes.
Link zum Internet-Portal ZEMA
|
|
|
|
2. Erweiterte Melderegisterauskunft
Soweit jemand ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft macht, darf zusätzlich eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über
- Tag und Ort der Geburt,
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht,
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs,
- gesetzlichen Vertreter sowie
- Sterbetag und -ort
Bei einer erweiterten Auskunft ist das berechtigte oder rechtliche Interesse für jedes benötigte Datum glaubhaft zu machen. Über weitere als die o.a. abschließend aufgeführten Daten dürfen Auskünfte nicht erteilt werden.
|
|
|
|
3. Gruppenauskunft
Eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner (Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden soweit sie im öffentlichen Interesse liegt. Dadurch sind Gruppenauskünfte nur für eng begrenzte Verwendungszwecke möglich.
Wann erforderlich?
Falls ein privater Dritter oder sonstige nichtöffentliche Stellen Melderegisterauskünfte benötigen.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Auskünfte können formlos beantragt werden oder Sie nutzen im Rahmen unseres Formular-Services das online-Formular.
Es sind die ausgeschriebenen Vornamen, der Familiennamen u. das Geburtsdatum, ersatzweise die (letzten) Bensheimer Anschriften anzugeben.
Werden erweiterte Melderegisterauskünfte beantragt, ist das berechtigte oder rechtliche Interesse an den gewünschten Daten glaubhaft zu machen.
Sind Formulare auszufüllen?
Ja, außer bei Auskunft an Behörden
Persönliches Erscheinen
Nein Kosten
Einfache Melderegisterauskünfte 8,00 € Erweiterte Melderegisterauskünfte 8,00 € bei Postzustellung legen Sie bitte einen Verrechnungsscheck über 8,00 € sowie einen mit 0,55 € frankierten Rückumschlag bei
Sonstige Hinweise
Für weitere Informationen Hinweise und Erläuterungen zur Auskunft aus dem Melderegister.
|
|
|
|