Einzugsermächtigung
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Einzugsermächtigung Stadtkasse

Die Stadt Bensheim gestaltet seit langem den zunehmend umfangreicher werdenden Zahlungsverkehr so rationell wie möglich. Mit Ihrer Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können auch Sie wesentlich zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes beitragen.

Die Teilnahme bringt nicht nur uns, sondern auch Ihnen Vorteile:

Sie ersparen sich...

  • die lästige Überwachung von Zahlungsterminen
  • die Anpassung bestehender Daueraufträge bei Ihrer Bank oder Sparkasse
  • die Kosten der Bank/Sparkasse für Daueraufträge
  • evtl. Säumnisfolgen

Sie ersparen uns:

  • die arbeits- und zeitaufwendige manuelle Verbuchung der Zahlungseingänge
  • aufwendige Nachforschungsarbeiten bei unzureichenden Verwendungsangaben auf dem Einzahlungsbeleg
  • eine Menge vermeidbarer Arbeit, die auch dann entfällt, wenn die Forderungen pünktlich beglichen werden
Wir würden uns daher freuen, Sie als Teilnehmer am Lastschrifteinzugsverfahren begrüßen zu können.

Was ist überhaupt Lastschrifteinzugsverfahren?

Hierbei wird zugunsten des Zahlungsempfängers (in dem Fall die Stadt Bensheim) über sein Kreditinstitut (erste Inkassostelle) von dem Konto des Zahlungspflichtigen (in dem Fall der Steuerpflichtige = Bürger) bei demselben oder einem anderen Kreditinstitut (Zahlstelle) der sich aus der Lastschrift ergebende Betrag eingezogen und zwar aufgrund einer dem Zahlungsempfänger (Stadt Bensheim) erteilten schriftlichen Ermächtigung (Einzugsermächtigung).

Bei weitergehenden Fragen zum Lastschrifteinzugsverfahren wenden Sie sich bitte an Ihre Bank oder Sparkasse

Was ist zu tun?

 

  1. Teilnahmeerklärung
    Füllen Sie die untenstehende Teilnahmeerklärung am Bildschirm aus, drucken diese und senden Sie per Post oder Telefax an den

    Magistrat der Stadt Bensheim
    Stadtkasse
    Kirchbergstraße 18
    64625 Bensheim

    Eine Rücksendung per e-mail ist derzeit aus rechtlichen Gründen leider noch nicht möglich. Sobald die hierfür erforderlichen Vorraussetzungen vorliegen, wird das Angebot um diese Möglichkeit erweitert.

     
  2. Stornierung des Bank-Dauerauftrages
    Wenn Sie bisher die fälligen Zahlungen mit einem Dauerauftrag Ihrer Bank/Sparkasse bezahlt haben, diese künftig aber per Lastschrifteinzug entrichten möchten, empfehlen wir Ihnen, den Dauerauftrag bei Ihrem Geldinstitut zu stornieren, da es sonst zu Doppelzahlungen kommen kann.
 

Formular: Erklärung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren

Ihre Ansprechpartner und zuständige Dienststelle
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