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Fundsachen
Wann erforderlich?
Wenn Sie etwas gefunden oder verloren haben.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
- Keine, wenn Sie eine Fundsache abgeben möchten
- Personalausweis, wenn Sie eine Fundsache identifiziert haben und diese gleich mitnehmen möchten
Persönliches Erscheinen
Erledigung durch Bevollmächtigten möglich
Sonstige Hinweise
- Fundsachen:
Fundsachen sind solche körperlichen Gegenstände, die der Besitzer verloren hat. Nicht verloren sind Sachen, deren Besitz freiwillig aufgegeben wurde. Diese gelten als "herrenlos". Als nicht verloren gelten auch Sachen, bei denen der Ort des Verlustes bekannt ist und sie deshalb wieder erlangt werden können; gestohlene, versteckte oder verlegte Sachen zählen ebenfalls nicht dazu. - Pflichten des Finders:
Dem Finder obliegen folgende Pflichten: Er muß den Fund unverzüglich dem Verlierer oder der Ordnungsbehörde anzeigen. Er muß die gefundene Sache verwahren oder sie der Ordnungsbehörde abliefern, falls diese es verlangt. Der Finder muß die Anzeige über den Fund dann an die Ordnungsbehörde richten, wenn er den Empfangsberechtigten nicht kennt. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn die Sache nicht mehr als 5,11 € wert ist. - Sonderregelung bei Behörden- oder Verkehrsfunden:
Die Anzeigepflicht an die Ordnungsbehörde entfällt, wenn eine Sache in den Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde oder Verkehrsanstalt gefunden wird. Statt dessen ist der Finder verpflichtet, die Sache unverzüglich an die Behörde oder Verkehrsanstalt oder einen ihrer Angestellten abzuliefern: - Ansprüche des Finders:
1. Ersatz von Aufwendungen 2. Finderlohn: - Bis 500,00 € Wert der Fundsache: 5 %
- Übersteigt der Wert der Fundsache 500,00 €: 3 % des den 500,00 € übersteigenden Wert
Aktuelle Fundsachenliste
Sie finden an dieser Stelle eine Liste mit den aktuell beim Fundbüro der Stadt Bensheim abgegebenen Fundsachen. Wenn Sie glauben anhand der Liste einen verlorenen Gegenstand wiederzuerkennen, so bitten wir Sie sich beim Fundbüro während der Öffnungszeiten unter Angabe der aus der Liste ersichtlichen Fundnummer zu melden.
Folgende Fundgegenstände wurden beim Fundbüro abgegeben:
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