Kinderreisepass Beantragung
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Beantragung Kinderreisepass

Wann erforderlich?

Das Passgesetz bestimmt, daß Deutsche die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Deshalb wird für Kinder bis zum 12. Lebensjahr i.d.R. ein Kinderreisepass ausgestellt.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

a) Vorhandene Identitätspapiere, z.B Geburts- oder Abstammungsurkunde

b) Ein Lichtbild gemäß den Passbestimmungen ist generell erforderlich
Informieren Sie sich anhand der untenstehenden Foto-Mustertafel über die Anforderungen an die Lichtbilder.

c) Einverständniserklärung und Ausweise beider Personensorgeberechtigten (evtl. gerichtliche Sorgerechtsregelung)

Foto-Mustertafel (pdf)
                      
Sind Formulare auszufüllen?

Ja, Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten.

Einverständniserklärung
 
Persönliches Erscheinen 

Ja - in der Regel die Personensorgeberechtigten und das Kind, sofern es schulpflichtig ist (Unterschrift).

Kosten

13,00 € (6,00 € bei Verlängerung)

Sonstige Hinweise

  • Kinderreisepässe berechtigen nicht zur Visafreien Einreise in die USA.  
  • Antragsteller:
    Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muß von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich bei der Paßbehörde vorsprechen, sind die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluß des Familiengerichts muß bei der Antragstellung vorgelegt werden. 
  • Bewilligungszeitraum / Gültigkeitsdauer:
    Der Kinderreisepass wird für 6 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Danach kann bei Bedarf wie bei Erwachsenen ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.
  • Eine Aktualisierung des Lichtbildes im Dokument ist möglich.
  • Aktuelle Länder- und Reiseinformationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de.
     
Ihre Ansprechpartner und zuständige Dienststelle


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