|
|
Melderechtliche Bescheinigungen
Auf Antrag erstellet das Bürgerbüro der Stadt Bensheim Bescheinigungen über die im Melderegister zu Person gespeicherten Daten. Hierbei handelt es sich um Meldebestätigungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Lebensbescheinigungen und Haushaltsbescheinigungen.
Wann erforderlich?
- Meldebescheinigung:
Melde- bzw. Wohnsitznachweis für private Zwecke oder gegenüber Behörden (z.B. Arbeitsagentur) und Botschaften - Lebensbescheinigung:
z.B. für den Rententräger - Aufenthaltsbescheinigung:
z.B. für das Standesamt - Haushaltsbescheinigung:
z.B. für die Kindergeldkasse Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Personalausweis oder Reisepass
Sind Formulare auszufüllen?
Nein
Persönliches Erscheinen
Persönliche Vorsprache oder Bevollmächtigung eines Dritten (formlose Vollmacht, Ausweis des Antragstellers u. des Bevollmächtigten sind mitzubringen)
Kosten
Im Regelfall 8,00 €, gebührenfrei für bestimmte Zwecke (bitte erfragen)
|
|
|
|