Melderechtl. Bescheinigungen
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Melderechtliche Bescheinigungen

Auf Antrag erstellet das Bürgerbüro der Stadt Bensheim Bescheinigungen über die im Melderegister zu Person gespeicherten Daten. Hierbei handelt es sich um Meldebestätigungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Lebensbescheinigungen und Haushaltsbescheinigungen.

Wann erforderlich?

  • Meldebescheinigung:
    Melde- bzw. Wohnsitznachweis für private Zwecke oder gegenüber Behörden (z.B. Arbeitsagentur) und Botschaften
  • Lebensbescheinigung:
    z.B. für den Rententräger
  • Aufenthaltsbescheinigung:
    z.B. für das Standesamt
  • Haushaltsbescheinigung:
    z.B. für die Kindergeldkasse
Welche Unterlagen sind mitzubringen?

Personalausweis oder Reisepass

Sind Formulare auszufüllen?

Nein

Persönliches Erscheinen

Persönliche Vorsprache oder Bevollmächtigung eines Dritten (formlose Vollmacht, Ausweis des Antragstellers u. des Bevollmächtigten sind mitzubringen)

Kosten

Im Regelfall 8,00 €, gebührenfrei für bestimmte Zwecke (bitte erfragen)

Ihre Ansprechpartner und zuständige Dienststelle


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