Beantragung Reisepaß
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Beantragung Reisepass

Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichte sich auszuweisen. Für die Einreise in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich. Bei Kindern bis zum 16. Lebensjahr gilt die Passpflicht als erfüllt, wenn sie im Pass der Eltern oder eines Elternteiles eingetragen sind (eine Neueintragung ist seit dem 1. November 2007 nicht mehr möglich).

ePass - Der neue Reisepass mit biometrischen Merkmalen

Seit November 2005 werden in Deutschland elektronische Reisepässe ausgegeben. Deutschland ist damit eines der ersten EU-Länder, das die Vorgaben einer EG-Verordnung umsetzt. Im ePass sind sogenannte biometrische Daten in einem Chip gespeichert (digitale Erfassung von Passfoto und Fingerabdrücken).

Mit dem ePass wird ein Höchststand an Fälschungssicherheit erreicht. Auch die Sicherheit vor dem Missbrauch echter Pässe durch andere Personen als den eigentlichen Passinhaber wird erhöht: Der Chip erlaubt eine elektronische Überprüfung, ob der Benutzer tatsächlich der Passinhaber ist.

INFO: Bereits ausgestellte Reisepässe ohne Speicherchip, verlieren NICHT ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen zum Thema ePass finden Sie unter:

www.epass.de 

Wann erforderlich?

Für Erwachsene und ggf. für Kinder bei Auslandsreisen in visapflichtige Länder. Ferner bei Änderung von persönlichen Daten (z.B. Namensänderung bei Eheschließung oder Scheidung, sofern bereits ein Reisepass ausgestellt wurde).

Unter  www.auswaertiges-amt.de können Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen informieren.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

a) Lichtbild:
Informieren Sie sich anhand der unten stehenden Foto-Mustertafel über die Anforderungen an ePass-Lichtbilder.

b) bisherige Ausweisdokumente (alter Reisepass oder Personalausweis)

c) Bei Namensänderung: Abstammungs-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch

Foto-Mustertafel (pdf)
         
Sind Formulare auszufüllen?

Nein

Persönliches Erscheinen  

Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck, der Fingerabdrücke und der Identitätsprüfung unabdingbar.

Bei Minderjährigen sind zusätzlich weitere Unterlagen erforderlich:

Einverständniserklärung und Ausweise der Eltern.
Geburts- oder Abstammungsurkunde.

Einverständniserklärung (pdf)

 Kosten

ePass
bis Vollendung des 24. Lebensjahres

  • (32 Seiten) 37,50 €/Stück
  • (48 Seiten) 59,50 €/Stück
     
nach Vollendung des 24. Lebensjahres

  • (32 Seiten) 59,00 €/Stück
  • (48 Seiten) 81,00 €/Stück
     
Express Pass
bis Vollendung des 24. Lebensjahres

  • (32 Seiten) 69,50 €/Stück
  • (48 Seiten) 91,50 €/Stück
     
nach Vollendung des 24. Lebensjahres

  • (32 Seiten) 91,00 €/Stück
  • (48 Seiten) 113,00 €/Stück
     
Vorläufige Reisepässe (Gültigkeit 1 Jahr) 26,00 €/Stück
(nur in Verbindung mit einem endgültigem Reisepass erhältlich)

Kinderreisepass 13,00 €/Stück

Sonstige Hinweise

1. Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.

2. Spätaussiedler müssen bei der Beantragung von Ausweisen und Pässen zusätzlich ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenen Ausweis A/B vorlegen.

3. Die Erstellung des Reisepasses dauert in der Regel ca. 4 Wochen.

4. Aktuelle Länder- und Reiseinformationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de.

5. Der Pass kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muß, abgeholt werden.

6. Statusabfrage:
An dieser Stelle können Sie den Status der Bearbeitung Ihres Reisepasses abfragen

Statusabfrage 

Ihre Ansprechpartner und zuständige Dienststelle


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