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Stadtverwaltung Bensheim

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Bauberatung

Die Baugenehmigungsbehörde ist bei der Verwaltung des Kreises Bergstraße angesiedelt. Aber auch beim Team Stadtplanung, Mobilität und Demographie können Sie sich zu bestimmten baurechtlichen Fragen beraten lassen.

Maßgeblich bei der Genehmigungsfähigkeit von Baugesuchen ist neben der Beurteilung zur Bauausführung nach Hessischer Bauordnung (HBO) besonders die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach Baugesetzbuch (BauGB).

Grundsätzlich werden bei der Zulässigkeit eines Bauvorhabens drei Kategorien unterschieden:

  1. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes
    Anwendung § 30 BauGB: Der Bebauungsplan regelt die Bebaubarkeit der Baugrundstücke, die getroffenen Festsetzungen sind zu befolgen.
    Die Bebauungspläne des Kreises Bergstraße sind im sogenannten „BürgerGIS“ auf der Seite des Kreises zu finden.
     
  2. Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (Innerortslage ohne rechtskräftigen Bebauungsplan)
    Anwendung § 34 BauGB: Das Bauvorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
     
  3. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich
    Anwendung § 35 BauGB: Hier sind grundsätzlich nur privilegierte Vorhaben (vorwiegend der Land- und Forstwirtschaft) zulässig. Seitens des Bundesgesetzgebers existieren hier die größten Restriktionen. Vorhaben im Außenbereich müssen besonders strenge Kriterien erfüllen und dürfen nur in Sonderfällen ohne Privilegierung realisiert werden.

Das Baugesetzbuch finden Sie beispielsweise online hier beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Die Hessische Bauordnung finden Sie hier auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.

Ihr erster Kontakt für eine Bauberatung

Checkliste Bauberatung

Frau Andrea Deißler
Tel. 06251 – 14294
​​​​​​​bauberatung@bensheim.de

Fassadenförderung
Frau Carolin Schmidt
Tel.: 06251-14295
carolin.schmidt@bensheim.de

Demographie
Frau Lilli Majer 
Tel.: 06251-14296
lilli.majer@bensheim.de

Dorfentwicklung
Frau Jutta Scheurich
Tel.: 06251-14297
jutta.scheurich@bensheim.de

Mobilität
Herr Torsten Müller
Tel.: 06251-14285
torsten.mueller@bensheim.de

Hier können Sie sich die Broschüre für Fassadenberatung als PDF-Datei herunterladen.

Den Städten und Gemeinden stehen zwei Instrumente zur Verfügung, mit denen sie ihre bauliche Entwicklung steuern können: der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Stadtgebiet die Art der Flächennutzung dar. Damit wird die von der Kommune beabsichtigte städtebauliche Entwicklung ausgedrückt. In bereits besiedelten Bereichen und in denen, für die eine Besiedlung geplant ist, sind vier verschiedene Hauptnutzungen darstellbar: Wohnbauflächen, Mischbauflächen, Gewerbeflächen und Sonderflächen. Zudem enthält der Flächennutzungsplan Standorte für Einrichtungen des Gemeinbedarfs (z. B. Schulen, Sportstädten, Feuerwehrstützpunkte usw.), Verkehrsflächen und Grünflächen. In den unbesiedelten Gebieten stellt der Flächennutzungsplan unter anderem Wald- und Wasserflächen sowie Flächen für die Landwirtschaft dar.
Der Flächennutzungsplan wird auch als „vorbereitender“ Bauleitplan bezeichnet. Auf seinen relativ groben Darstellungen aufbauend, werden die sehr viel detaillierteren Bebauungspläne aufgestellt, die wiederum auch „verbindliche“ Bauleitpläne genannt werden.
Vom Flächennutzungsplan geht keine unmittelbare Wirkung für die Bürgerinnen und Bürger aus. Er stellt eine Selbstbindung der Stadt dar, ihre städtebauliche Entwicklung an seinen Inhalten auszurichten.
Die Bürgerinnen und Bürger werden an dem Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes beteiligt. Dies geschieht in Form von öffentlichen Auslegungen der Planunterlagen im Rathaus. Jede/r kann dann innerhalb von bestimmten Fristen Stellungnahmen abgeben.
Ein Flächennutzungsplan ist nicht für die Ewigkeit gemacht. Nach einigen Jahren sind die einst geplanten Siedlungsflächen bebaut und allgemeine Rahmenbedingungen ändern sich. Deshalb wird ein Flächennutzungsplan nach 10 bis 15 Jahren durch einen neuen ersetzt.
Einblick in den bestehenden Flächennutzungsplan der Stadt Bensheim erhalten Sie beim Team Stadtplanung, Mobilität und Demographie, Kirchbergstraße 25 in Bensheim und auf der BürgerGIS genannten Internetplattform des Kreises Bergstraße. Der Weg zur Betrachtung des Flächennutzungsplanes im BürgerGIS unterscheidet sich vom Vorgehen bei der Suche eines Bebauungsplanes nur darin, dass Sie in der rechten Spalte unter „Karte“ die „Flächennutzungspläne“ auswählen.

Scheuen Sie sich also nicht, unsere kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen und auf diese Weise mitzuhelfen, unser Klima und unsere Umwelt zu schonen!
Wir helfen Ihnen gerne in allen Energiefragen weiter und steigern Ihre Effizienz!

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Interessieren Sie sich für altersgerchtes Wohnen? Wir beraten Sie gerne!
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