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Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf unbebaute, in der Regel erschlossene Grundstücke.
Bodenrichtwerte werden gewöhnlich für verschiedene Nutzungsarten bestimmt z. B.:

  • Wohnbauflächen
  • gemischte Bauflächen
  • gewerbliche Bauflächen
  • landwirtschaftliche Flächen

Herkunft der Bodenrichtwertdaten

Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Fachbereich Immobilienwertermittlung
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim
Tel.: 06252/127-8904
Fax: 06252/127-8391
Mail: GS-GAA-AfB-HP@hvbg.hessen.de

Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Weicht das zu bewertende Grundstück z. B. in Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung vom Richtwertgrundstück ab, so ist dies bei der Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen. Der Verkehrswert kann nur über ein Verkehrswertgutachten festgestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem beim Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) Hessen, wo Sie nach Adresse oder Flur und Flurstücknummer suchen können, und unter www.gutachterausschuss.hessen.de.

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