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Stadtverwaltung Bensheim

Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Tel.: 06251 14-0
Fax: 06251 14-127

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Gemeinschaftseinrichtungen

Die Gemeinschaftseinrichtungen dürfen vorrangig von Bensheimer Vereinen, Organisationen, Verbänden, zugelassenen politischen Parteien, kirchlichen Vereinigungen und Privatpersonen benutzt werden.Gebührenfrei sind Veranstaltungen von ortsansässigen gemeinnützigen Organisationen, zugelassenen politischen Parteien, kirchlichen Vereinigungen sowie Bensheimer Verbänden, Vereinen und Jugendorganisationen im Rahmen von Veranstaltungen, die dem Vereinszweck entsprechen. Bei förderungswürdigen Veranstaltungen kann ein angemessener Nachlass gewährt werden.Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Benutzungs- und Gebührenordnung der jeweiligen Einrichtung.

Bitte beachten Sie:
Die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung wie z.B. die Nutzung eines Bürger- oder Dorfgemeinschaftshauses setzt eine besondere Zulassung voraus.
Personen, die nicht in Bensheim wohnen, oder in Bensheim keinen Grundbesitz oder Gewerbebetrieb haben, steht ein Zulassungsanspruch nicht zu (§ 20 Hessische Gemeindeordnung).
Für gewerbliche Veranstaltungen und Veranstaltungen von nicht in Bensheim ansässigen Nutzern/Nutzerinnen werden 100% Aufschlag berechnet.
Wir bitten diesen Personenkreis daher, von telefonischen und schriftlichen Anfragen jeglicher Art abzusehen, da Ausnahmen für Auswärtige wegen ständiger Kapazitätsauslastung der öffentlichen Einrichtungen nicht erteilt werden können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Fest- & Messeplatz

(Einmündung Berliner Ring / Zufahrt Autobahnraststätte)

Die Festplatzfläche des Mehrzweckplatzes ist in Schotterrasen angelegt und hat eine Größe von ca. 112m x 87m (ca. 9.700qm). Der Fest- und Messeplatz wird an der Nord- Süd- und Ostseite durch eine 2 Meter hohe Stabgitterumzäunung begrenzt. Die Begrenzung an der Westseite erfolgt durch einen Lärmschutzwall entlang der Autobahn.
Entgelt und Kaution sind abhänging von Art und Dauer der Veranstaltung.

  • Andienung erfolgt über die Zufahrt zur Autobahnraststätte über zwei Zufahrtstore (jeweils 8 Meter breit).
  • An der Nord- und Südseite des Platzes befinden sich jeweils zwei Übergabepunkte für Frisch- und Abwasser sowie für Strom.   
  • In der Platzmitte ist in Ost- / Westrichtung eine Kabelrinne vorhanden.
  • An der Nord- und Südseite befindet sich jeweils ein 18m hoher Flutlichtmast.

An den Fest- und Messeplatz grenzt östlich eine Parkplatzfläche mit ca. 260 Parkplätzen in wassergebundener Decke. Die Größe des Areals beträgt ca. 115m x 80m (ca. 9.200qm). Diese Fläche kann dem Mehrzweckplatz optional als zusätzliche Veranstaltungsfläche hinzugefügt werden oder bei Veranstaltungen als Parkfläche dienen.

  • Eine Umzäunung ist nur an der Parkplatzost- und -nordseite vorhanden.
  • Zwischen Fest- und Parkplatz besteht eine Verbindung durch zwei Zufahrtstore im Stabgitterzaun (jeweils 4,50 Meter breit).
  • Entlang der Umzäunung zum Mehrzweckplatz befindet sich eine 5 Meter breite Asphalttrasse als Zufahrt zum nördlich angrenzenden Sportgelände.
  • An der Nord- und Südseite des Parkplatzes befindet sich jeweils ein 18m hoher Flutlichtmast.
  • In der Platzmitte befindet sich ein Übergabepunkt für Strom.

Vergabe des Fest- und Messeplatzes und weitergehende Informationen erhalten Sie vom Team Gebäudemanagement.

Kontakt

Gebäude und Freiflächen
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Telefon: 06251 14-0 Telefax: 06251 14-103

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