Parkausweise

Bewohnerparkausweise

Bei der Stadt Bensheim erhalten Sie die Bewohnerparkausweise im Bürgerbüro der Stadt Bensheim, Hauptstraße 39, 64625 Bensheim. 

Sie können ihren Bewohnerparkausweis, aber auch hier online beantragen

In Bensheim benötigen Sie im Innenstadtbereich für folgende Zonen eine Sonderparkberechtigung/Bewohnerparkausweis:

Zone I

Hasengasse, Kleine Hasengasse, Obere Hasengasse, Liesengasse, An der Raab, Raabgasse, Lammertsgasse bis Haus Nr. 12, Zeller Straße

Antrag Parkzone I

Zone II

Neckarstraße, Am Rinnentor, Neugasse, Kellereigasse, Aulgäßchen, Mathildenstraße, Ritzhaubstraße, Hospitalstraße, Rodensteinstraße Haus Nr. 42 bis 78, Aulstraße

Antrag Parkzone II

Zone III

Grieselstraße, Lammertsgasse ab  Haus Nr. 14, Sandstraße, Obere Grieselstraße, Hügelstraße

Antrag Parkzone III

Zone V

Bleichstraße

Antrag Parkzone V

Zone VI

Fehlheimer Straße ab Haus Nr. 11 bis 37 und ab  Haus Nr. 12 bis 36

Antrag Parkzone VI

Taubertsgasse

Zone VII

Schützenstraße 

Antrag Parkzone VII

Wann ist eine Beantragung möglich?

Wenn Sie mit Hauptwohnung in einem der Sonderparkgebiete wohnen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Anwohner (Bewohnerparkausweis) in den entsprechend beschilderten Bereichen Ihres Bezirkes beantragen.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • Personalausweis
  • KFZ-Schein
  • Ggf. Bescheinigung über Überlassung des KFZ

Sind Formulare auszufüllen?

Ja, ein Antragsformular für den entsprechenden Bezirk ist auszufüllen und zu unterzeichnen.

Ist ein persönliches Erscheinen erforderlich?

Ja, oder schriftliche Bevollmächtigung eines Dritten.

Kosten

80,- Euro jährlich

Bei Erstbeantragung wird eine einmalige Gebühr von 3,- Euro für eine Schutzhülle fällig (insgesamt 83,- Euro).

Weitere Anträge

Nutzungsbescheinigung der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises der Stadt Bensheim

Niederschrift über die Versicherung an Eides statt und Verlusterklärung

Parkausweis für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Berechtigungsnachweis ist der Parkausweis im Zusammenhang mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung, welche die einzelnen Ausnahmetatbestände erläutert und begrenzt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
  • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
  • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

Bewohnerparkausweise

Kontakt

Bürgerbüro/Team Bürgerservice
Hauptstraße 39
64625 Bensheim

Telefon: 06251 58263-0 Telefax: 06251 58263-30

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten:

Montag: 8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 10.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 10.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Samstag: 10.00 - 13.00 Uhr

Annahme von Kfz. Dienstleistungen bis 30 Minuten vor Schließung.

Parkausweis für Schwerbehinderte

Kontakt

Straßenverkehr
Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Telefon: 06251 14-0 Telefax: 06251 14-148

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten:

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. 

Montag
8.00 - 12.00 Uhr 
Dienstag
14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 15.30 Uhr
Freitag 
8.00 - 12.00 Uhr