Bürgerhaus: Aktueller Zeitplan für weitere Vorgehensweise
Vor gut einem halben Jahr hat die die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, eine aktualisierte Sanierungsplanung für das Bürgerhaus vorzulegen. Seit August ist damit ein externes Planungsbüro beschäftigt, das bis Ende dieses Jahres Ergebnisse vorlegen soll.
Auf dieser Basis hat sich der Magistrat jetzt mit dem aktuellen Zeitplan für die weitere Vorgehensweise befasst. Danach sollen seitens der Stadt bis Ende Januar die Fragen der Fördermöglichkeiten geklärt werden, damit dann in der Stadtverordnetenversammlung im März die endgültige Entscheidung über die Zukunft des Bürgerhauses und grünes Licht für die konkrete Sanierung des Gebäudes gegeben werden kann.
Das zu erwartende Kostenvolumen – zuletzt waren es 6,9 Millionen Euro – erfordert dann eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen, so dass im Falle eines Sanierungsbeschlusses der früheste Baubeginn Ende 2017 wäre. Damit nur eine Fastnachtskampagne von der Sanierung betroffen ist, soll der Baubeginn aber erst nach Aschermittwoch im Februar 2018 erfolgen, so dass die Fastnachtsveranstaltungen auch 2018 im Bürgerhaus stattfinden können. psp