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Bürgerhaus: Wirtschaftlichkeitsberechnung liegt vor

Seit wenigen Tagen liegt die Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Bürgerhaus vor. Nachdem die Sanierungskosten auf 8,88 Millionen Euro ermittelt wurden, zeigen die neuen Berechnungen den Finanzierungsweg auf: Da die Sanierung über die MEGB abgewickelt werden und für das Bürgerhaus ein Pächtermodell installiert werden soll, kann der in den 8,88 Millionen Euro enthaltene Umsatzsteueranteil von 19 Prozent in gleicher Höhe als Vorsteuer geltend gemacht werden, somit geht die Verwaltung von Netto-Sanierungskosten in Höhe von 7,46 Millionen Euro aus.

Für das Projekt sind Zuschüsse in Höhe von 2,15 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Somit müssen 5,4 Millionen Euro getragen werden. Die Finanzierung soll über Kredite mit einer Laufzeit von 20 Jahren erfolgen. Danach soll der Kredit vollständig getilgt sein. In die Gesamtrechnung fließen die Einnahmen aus der Pacht mit ein, denen wiederum Ausgaben unter anderem für Energie-, Ver- und Entsorgungskosten, die Wartung technischer Anlagen und Versicherungen gegengerechnet werden müssen. Legt man alle vorliegenden Zahlen zugrunde, ergibt sich daraus eine Zahlung der Stadt an die MEGB als Verlustausgleich in Höhe von jährlich etwa 500.000 Euro. Der MEGB wird außerdem vorgeschlagen, die Altschulden in Höhe von gut einer Million Euro, die auf dem bestehenden Bürgerhaus liegen, im Jahr 2018 durch eigene Liquiditätsmittel zu tilgen.

Im Mai 2016 hatten sich die Stadtverordneten grundsätzlich für eine Sanierung ausgesprochen. Mit den jetzt vorliegenden Berechnungen kann der Magistrat entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung alle Zahlen für die Bürgerhaussanierung vorlegen. Die Verwaltung hat in den vergangenen Monaten alle Ausgaben im Detail zusammengetragen. Nach Einberechnung von Preissteigerungen, die mit dem geplanten Baubeginn im zweiten Quartal 2018 einhergehen, und einer realistischen Einschätzung für unvorhergesehene Kosten, geht die Verwaltung von einer Gesamtsumme von 7,46 Millionen Euro (Netto) aus.

„In Zukunft verfügt das Bürgerhaus dann auch über eine zeitgemäße Raumakustik und Veranstaltungstechnik und wird damit auch attraktiver für externe Veranstalter“, betont Bürgermeister Rolf Richter. Durch die energetische Sanierung sollen zukünftig die Energiekosten deutlich geringer ausfallen. Für Richter ist entscheidend, jetzt das Projekt anzugehen: „Der dauerhafte Betrieb des Bürgerhauses ist absehbar gefährdet, außerdem sind mittlerweile 500.000 Euro in die Planungen geflossen, es ist an der Zeit zu handeln“, so Richter, der betont, dass der Weiterbetrieb in der jetzigen Form weder baulich, technisch noch organisatorisch auf Dauer zu gewährleistet werden kann.

Am Montag, 24. April, findet um 18.30 Uhr im Kolpinghaus eine gemeinsame öffentliche Sitzung der Ausschüsse und des Ortsbeirats Mitte zum Thema Bürgerhaus statt. Eine endgültige Entscheidung soll in der Stadtverordnetenversammlung am 18. Mai fallen.