Öffnungszeiten

Stadtverwaltung Bensheim

Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Tel.: 06251 14-0
Fax: 06251 14-127

E-Mail senden

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Onlineportal

COVID-19: Aktueller Überblick, Stand 25. März, 16 Uhr

Helfen Sie, Leben zu retten! Bleiben Sie zuhause!
Virus

Die Hilfsbereitschaft in Zeiten der Corona-Krise ist weiterhin außerordentlich groß. So gab es etliche positive Rückmeldungen zum Aufruf einer Firma, die Rohstoffe zur Herstellung für Desinfektionsmittel benötigt. Außerdem hat ein Bensheimer Unternehmen mehrere hundert FFP1-Masken zur Verfügung gestellt. Eine Schreinerei hat Reinigungsmittel, Grobstaubmasken und Einmalhandschuhe angeboten. Ein Unternehmen spendet OP-Masken und Masken der höchsten Klassifizierung. „Diese schwere Zeit zeigt, wie groß die Solidarität auf allen Ebenen ist“, sagt Bürgermeister Rolf Richter. Die Stadt Bensheim sammelt weiterhin über die Telefonnummer 14-333 und die E-Mail-Adresse service@bensheim.de Angebote sowie Bedarfe an Rohstoffen und Produkten.

Über die neu geschaffene Einkaufs-Plattform auf der Internetseite tragen sich aktuell immer mehr Geschäfte des Einzelhandels, der Gastronomie und andere Dienstleister mit Lieferservices ein.

Der städtische Krisenstab stimmt sich weiterhin zwei Mal am Tag im Rahmen von Telefonkonferenzen ab.

In Hessen werden wegen der Corona-Pandemie alle Bürgermeisterwahlen verschoben, die zwischen dem 26. April und dem 25. Oktober 2020 stattfinden sollten, davon ist auch die am 21. Juni geplante Bürgermeisterwahl in Bensheim betroffen. Frühestmöglicher neuer Termin wäre der 1. November 2020. Der Landtag hatte im Schnelldurchgang ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.
Mit der Verschiebung soll eine Mensch-zu-Mensch-Ansteckung durch das Coronavirus in den Wahllokalen verhindert werden. Von der Verschiebung verspricht sich die Landesregierung auch eine höhere Wahlbeteiligung. Die versendeten Berufungen der Wahlhelfer können damit als gegenstandslos betrachtet werden.