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Stadtverwaltung Bensheim

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Die Corona-Krise wirbelt auch den Zeitplan für den städtebaulichen Wettbewerb zum „Marktplatz der Zukunft“ durcheinander, das Preisgericht hätte ab Ende April mit einem Vorgespräch in den Prozess starten sollen. Dieser Termin ist, wie alle Folgetermine, mittlerweile natürlich nicht mehr zu halten. Aufgrund der aktuellen Situation und der damit einhergehenden Einschränkungen, muss der Zeitplan für den Wettbewerb überarbeitet werden. Eine neue Zeitschiene wird den Gremien vorgestellt, sobald etwas mehr Planungssicherheit herrscht, heißt es dazu aus dem Rathaus.

Des Weiteren weist die Stadt Bensheim darauf hin, dass der Landesgesetzgeber keine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) getroffen hat, die die Fristen zur Einreichung der notwendigen Unterlagen für ein Bürgerbegehren regeln. Die Stadt Bensheim hat an dieser Stelle keine Handhabe und auch keinen Ermessensspielraum, da sie an die Vorgaben der HGO gebunden ist.

Seit dieser Woche können Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, beim Regierungspräsidium in Kassel Anträge auf Soforthilfe stellen. Bei Fragen zur Antragstellung kann die Wirtschaftsförderung Bergstraße beraten, sollten darüber hinaus noch standortspezifische Fragen offen sein, steht die MEGB wie gewohnt vor Ort für die Bensheimer Unternehmer und Einzelhändler als Ansprechpartner zur Verfügung (Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr), E-Mail service@megb.de, Telefon 06251/854 98 12.

Der Wochenmarkt findet ab sofort nur noch von Mittwoch bis Samstag statt, die Händler, die bisher auch am Montag und Dienstag ihre Stände aufgebaut haben, verzichten aufgrund der aktuellen Situation auf eine Präsenz am Marktplatz. Von Mittwoch bis Samstag gibt es dann wieder frisches Obst und Gemüse, Backwaren, verschiedene Fleischspezialitäten, Fisch (nur donnerstags), Feinkostwaren, Seife (nur samstags), Torten und Kuchen (samstags alle 14 Tage).