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Ehemaliges Bundeswehrdepot: Neues Gutachten zur Lärmproblematik liegt vor

Schalltechnische Untersuchungen im Bereich des ehemaligen Bundeswehrdepots haben ergeben, dass Wohnbebauung sowie ein Jugendzentrum an der Rheinstraße grundsätzlich zulässig sind. Mit der Prüfung wurde dem Anliegen der SPD-Fraktion Rechnung getragen. Geprüft wurde, ob, mit Blick auf die Lärmthematik, unmittelbar an der Rheinstraße Sozialwohnungsbau umsetzbar ist und auch, ob dort ein neues Jugendzentrum gebaut werden kann.

Eine Schallimissionsprognose aus dem Jahr 2011 hatte ergeben, dass es durch gewerbliche Nutzungen zu so hohen Lärmeinwirkungen kommt, dass eine Wohnnutzung damals nicht möglich gewesen wäre. Die neuen schalltechnischen Untersuchungen befassten sich mit dem vorhandenen Verkehrslärm (Auto- und Schienenverkehr) sowie dem vorhandenen bzw. zukünftigen Anlagenlärm, der auch die Bensheimer Tafel sowie den neuen DRK-Standort mit einschließt.

Den durchgeführten Messungen zufolge, hat der von der Firma verursachte Lärm kaum noch Auswirkungen auf das Gelände, was darauf zurückgeführt werden kann, dass mittlerweile Lärmminderungsmaßnahmen (z. B. Einhausung von lärmenden Anlagen) umgesetzt wurden und die jetzige Messung unter realen Bedingungen und nicht unter Volllast (gleichzeitiger Betrieb aller Anlagen) durchgeführt wurde. Außerdem wird durch die jetzt bestehende bzw. geplante Bebauung der städtischen Lagerhalle, des DRK und der Tafel zukünftig zusätzlich ein Teil des Lärms abgeschirmt.

Anders die Lage für ein Jugendzentrum: Aufgrund des Grundgeräuschpegels ist davon auszugehen, dass in einem Jugendzentrum keine im Sinne des Lärmschutzes schutzbedürftigen Nutzungen stattfinden. Allerdings erzeugt ein Jugendzentrum mit Veranstaltungen abends und nachts oder die Nutzung von Außenanlagen für Fußball oder Basketball Lärm in der Nachbarschaft. Aus dem Gutachten geht hervor, dass insbesondere ein Kleinspielfeld nur mit größtmöglichem Abstand zur Wohnbebauung eingerichtet werden kann. Die verfügbare Fläche gibt diesen Abstand aber nicht her. „Lärmkonflikte können nicht komplett ausgeschlossen werden“, heißt es in dem Gutachten.

Die Gebäudekubatur und Gebäudeausrichtung eines Jugendzentrums könnten die erforderliche Abschirmung des Sportlärms erzeugen, eine Verträglichkeit mit der Nachbarbebauung aus seiner Nutzung heraus wäre aber erst nach einer Objektplanung für Gebäude konkret und abschließend zu beurteilen.   ps