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In den Kreisverkehren gelten eindeutige Regelungen

Die Kreisverkehre insbesondere am Berliner Ring bewegen die Verkehrsteilnehmer in Bensheim und sorgen immer wieder für Diskussionsstoff. Das Team Straßenverkehr der Stadt unter der Leitung von Verkehrsdezernent Andreas Born nimmt die zuletzt auch öffentlich oft gestellten Fragen zum Anlass, auf regelmäßig wiederkehrende Unklarheiten einzugehen.

„Generell gilt, dass Kreisverkehre den Verkehrsfluss begünstigen sollen“, betont Teamleitern Ilona Ebel. Insbesondere was den Kreisverkehr in der Schwanheimer Straße betrifft, sollte damit zudem einer der größten Unfallschwerpunkte im Kreis Bergstraße beseitigt werden, wozu diese Kreuzung zu Zeiten der Ampelanlage gehörte.

Unsicherheit herrscht vor allem bei der Frage, an welchen Stellen Fußgänger und Fahrradfahrer gegenüber dem motorisierten Verkehr Vorrang haben. Hier gibt es zwei wichtige grundsätzliche Unterscheidungen: Am Kreisverkehr direkt an der Firma „Jungheinrich“ beispielsweise müssen Fahrradfahrer die Vorfahrt gewähren, was auch entsprechend ausgeschildert ist. Diese Regelung ist außerhalb bebauter Gebiete oder baulich von der Kreisfahrbahn abgesetzten Radwegen aus Sicherheitsgründen anzuordnen.

Anders die Situation an den Kreisverkehren entlang des Berliner Rings, zum Beispiel am Obi-Kreisel. Hier gibt es sogenannte Radfurten, die signalisieren, dass Radfahrer Vorrang haben, sofern diese die vorhandenen Einrichtungsradwege in der richtigen Richtung befahren. Dann dürfen die Radfahrer den Kreisverkehr auch fahrend queren. Die Radwegebenutzungspflicht schreibt klar vor, dass Radfahrer verpflichtet sind, den Radweg auf der korrekten Seite entsprechend der Fahrtrichtung zu benutzen. „Hier gilt für Radfahrer und Fußgänger gleichermaßen die Regel, sich vor dem Überqueren von der freien Fahrbahn zu überzeugen und den Vorgang den Fahrzeugführern deutlich zu machen“, erläutert Andreas Derst vom Team Straßenverkehr. Zusätzliche Beschilderungen an den Übergängen sollten dies auch nochmals verdeutlichen. So waren ursprünglich weitere Schilder angebracht, die jedoch laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) an der Beschilderung für Fußgängerüberwege nicht erlaubt sind. „Daher mussten wir die Schilder wieder abnehmen, die StVO lässt da leider keinen Spielraum“, sagt Derst.

Alle zwei Jahre wird die Verkehrssituation in Bensheim im Rahmen einer Radverkehrsschau und einer Verkehrsschau begutachtet. Die Experten stellten dabei fest, dass in Bensheim alle Beschilderungen korrekt vorgenommen wurden. Das gilt auch für die Höhe der Schilder, die so zusätzlich den Zweck erfüllen sollen, dass Autofahrer gezwungen werden, langsamer und damit vorsichtiger in die Kreisverkehre einzufahren. Auch der kritisierte Abstand zwischen Zebrastreifen und Fahrradfurt zum Kreisverkehr entspricht exakt den Richtwerten der StVO.

Die in diesem Jahr polizeilich aufgenommenen Unfälle an den Kreiseln entlang des Berliner Rings sind aus groben Fehlverhalten der Radfahrer oder Unachtsamkeit der Fahrzeugführer entstanden.

„Insbesondere am Berliner Ring treffen viele Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger aufeinander und machen die Kreisverkehre zu neuralgischen Punkten. Um den Verkehrsfluss zu ermöglichen, aber auch zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer, muss sich jeder an die Regeln halten, genauso ist aber auch gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich“, lautet der Appell von Ilona Ebel.   ps