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Magistrat bezieht Stellung zu Zuständigkeiten bei Bauvorhaben

Bauvorhaben wecken immer wieder das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere dann, wenn es städtische Projekte sind. Aber auch Bauten von privater Hand stehen regelmäßig im Fokus, vor allem in exponierter Lage. Die Stadtverwaltung Bensheim nimmt regelmäßig vorgetragene Fragen und die öffentliche Diskussion bei zwei aktuellen Bauprojekten zum Anlass, um auf die Zuständigkeiten von Stadt und Kreisbehörde in Heppenheim hinzuweisen. Zum einen geht es um ein Vorhaben in der Kalkgasse und zum anderen in der Heidelberger Straße.

Bei beiden Projekten hatte der Magistrat der Stadt die eingereichten Planungen abgelehnt. Nach Ansicht des Magistrats sind die Vorhaben zu massiv und fügen sich nicht in die umgebende Bebauung ein.

Die Baugenehmigungsbehörde des Kreises hat allerdings beiden Bauvorhaben grünes Licht erteilt, was von städtischer Seite zwar bedauert wird, aber hinzunehmen ist. Der Kreis Bergstraße muss die Stadt lediglich beteiligen, bei der Entscheidung ist er aber nicht an die Beurteilung der Stadt gebunden.

Schwierig zu vermitteln ist der Öffentlichkeit darüber hinaus, dass es auch bei gestalterischen Fehlentwicklungen mitunter planungsrechtliche Freiräume gibt, die einen Rechtsanspruch begründen, der dann auch zu gewähren ist. Auf die Gestaltung durch Bauherr oder Architekten hat man über den Bebauungsplan hinaus leider kaum oder gar keinen Einfluss. „Die Stadt ist nicht die Genehmigungsbehörde. Wir können durch unsere Ablehnung nur verdeutlichen, dass wir aus fachlicher und städtebaulicher Sicht zu einer anderen Einschätzung kommen. Dies kommt bei Einzelvorhaben durchaus vor, die Genehmigung selbst obliegt aber auch in solchen Fällen allein dem Kreis“, sagt Erster Stadtrat Helmut Sachwitz. Die in den zwei aktuellen Fällen eingereichten Planungen werden nach der Genehmigung durch den Kreis Bergstraße derzeit umgesetzt.

Grundsätzlich sei man sich in der Mehrzahl der Fälle hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit zwar einig, aber Diskrepanzen wie die vorgenannten gebe es mitunter auch.