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Magistrat: Satzung über Leinenzwang für Hunde beschlossen

 In der Vergangenheit hatte die Stadt Bensheim immer auf entsprechende Informationen und das Verständnis der Hundehalter gesetzt, geholfen hat es leider wenig. Immer wieder und in zunehmender Anzahl kam es im Stadtgebiet zu Vorfällen, bei denen Wildtiere, insbesondere Rehe, während der Brut- und Setzzeit durch frei laufende Hunde gerissen wurden. Da auch andere Kommunen mit diesem Thema zu kämpfen haben, hat auch die Stadt Bensheim entschlossen, dem Problem mit einer Satzung zu begegnen.

Seitens des Magistrats hat man sich bereits für den Erlass einer Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit entschieden. Die abschließende Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung in der Dezember-Sitzung. Die darin verordnete Anleinpflicht gilt während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 30. Juni und in der Flur (Feld, Forst, Brache) im gesamten Gemarkungsgebiet der Stadt Bensheim. Aufgrund der Satzung gelten Verstöße gegen die darin enthaltenen Regelungen als Ordnungswidrigkeiten, die mit einem entsprechenden Bußgeld belegt werden können.

Nach Verabschiedung durch die Stadtverordnetenversammlung soll die Satzung zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.   psp