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Wahlbenachrichtigungen versandt

Briefwahl-Bereich im ersten Stock des Bürgerbüros

In gut zwei Wochen stehen in Hessen die Landtagswahl und Volksabstimmungen an. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen ist erfolgt. Für die Landtagswahl und die Volksabstimmungen wird eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung genutzt.

Die Ausgabe von Briefwahlunterlagen erfolgt im Bürgerbüro Bensheim und in der Verwaltungsstelle Auerbach. Beantragt werden können die Briefwahlunterlagen entweder mit der Wahlbenachrichtigung, per Fax oder per E-Mail oder mit dem Personalausweis direkt vor Ort in der Alten Faktorei. Auch online auf www.bensheim.de kann der Antrag auf Briefwahl hier gestellt werden.

Die Briefwahl für die Volksabstimmungen und die Landtagswahl werden miteinander verbunden, das heißt: Es wird ein verbundener Wahlschein verwendet und die Wahlberechtigten erhalten die Briefwahlunterlagen zusammen. Wer seine Stimme im Wahllokal abgeben möchte, kann dies am 28. Oktober zwischen 8 und 18 Uhr tun. Das zuständige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.

Bei den Wahllokalen gibt es Änderungen: In Hochstädten (Wahlbezirk 24) ist das Hochstädter Haus, Josef-Sartorius-Straße 1, das neue Wahllokal. In Schwanheim (Wahlbezirk 27) war bisher das Dorfgemeinschaftshaus Wahllokal, für die Landtagswahl ist es einmalig das Gemeindezentrum (Haus der Begegnung) der evangelischen Kirchengemeinde Schwanheim, Rohrheimer Straße 27. Im Wahlbezirk 2 (AKG) wird das Wahllokal nun in der Mensa eingerichtet, der Zugang ist über die Mozartstraße und die Fehlheimer Straße möglich.

Einige Wahlbenachrichtigungen weisen oben rechts ein Piktogramm mit einem Rollstuhlfahrer auf. Das bedeutet, dass das angegebene Wahllokal barrierefrei zugänglich ist. Wahlberechtigte, deren Wahllokal für die Stimmabgabe barrierefrei sein muss, deren Wahlbenachrichtigungskarte aber nicht mit einem Piktogramm gekennzeichnet ist, können sich für weitere Informationen an das Wahlbüro unter Tel. 58263-22 oder 58263-23 wenden.

Zur Stimmabgabe im Wahllokal reicht die Vorlage der Wahlbenachrichtigung. Sollte sie nicht auffindbar oder vergessen worden sein, ist zur Feststellung der Wahlberechtigung die Vorlage des Personalausweises erforderlich.