Mit Abstand sicher unterwegs

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr trägt entscheidend dazu bei, dass sich alle im täglichen Verkehrsgewimmel wohlfühlen!
Deshalb unterstützt die Stadt Bensheim die neue Landeskampagne des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen „Mit Abstand sicher unterwegs“: Sie sensibilisiert für den richtigen Abstand beim Überholen, aber auch für weitere wichtige Verkehrsregeln.
Kennen die Bürgerinnen und Bürger den Überholabstand innerorts und außerorts?*
Wie steht es generell um das Wissen rund um das korrekte und rücksichtsvolle Verhalten im Straßenverkehr? Mit dem Online-Quiz zur Kampagne können sich alle Verkehrsteilnehmenden interaktiv mit ihren Kenntnissen auseinandersetzen und Neues dazulernen.
Allen, die gerne künstlerisch aktiv sind, bietet der Kreativ-Wettbewerb zum Überholabstand außerdem die Gelegenheit, der eigenen Phantasie bei dem Thema freien Lauf zu lassen. Alle Beiträge haben die Chance auf Wertgutscheine von einem Fahrrad-Onlinehandel: Die Beiträge, die die meisten Stimmen erhalten, gewinnen. Abgestimmt werden kann über die Kampagnenwebsite.
Aber nicht nur Einzelpersonen und Teams, die Beiträge einreichen, können gewinnen. Auch die Kommune mit den meisten Einreichungen profitiert und gewinnt eine Fahrrad-Reparatursäule. Kreativ werden lohnt sich also doppelt!
Alle Informationen zur Kampagne, den interaktiven Angeboten und dem Kreativ-Wettbewerb unter: www.mit-abstand-sicher-unterwegs.de
* Auflösung:Der richtige Überholabstand
Beim Überholen entstehen Luftverwirbelungen und Sogeffekte, die andere Verkehrsteilnehmende aus dem Gleichgewicht bringen und sogar auf die Fahrbahn ziehen können. Außerdem können Radfahrerinnen und Radfahrer aufgrund von Schlaglöchern, Seitenwind oder der natürlichen Pendelbewegung beim Radfahren nicht immer eine schmale Ideallinie einhalten. Damit die Risiken minimiert werden können, wurde in der StVO-Novelle 2020 der Mindestüberholabstand geregelt: Wer andere Verkehrsteilnehmende, die zu Fuß, mit dem E-Roller oder mit dem Rad unterwegs sind, mit einem Kraftfahrzeug überholt, muss innerorts 1,5 Meter, außerorts sogar 2 Meter Abstand halten.