Öffnungszeiten

Stadtverwaltung Bensheim

Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Tel.: 06251 14-0
Fax: 06251 14-127

E-Mail senden

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Onlineportal

Ab in den Beutel und dann in den Mülleimer

Hinterlassenschaften von Hunden sind ein Ärgernis mit Ekelfaktor

Es ist ein dauerhaftes Ärgernis mit Ekelfaktor: Hundekothaufen auf Gehwegen, vor Haustüren oder auch in Kleingartenanlagen. Der eine oder andere Hundebesitzer schafft es zwar immerhin, die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners in Hundekotbeutel zu verfrachten, diese finden sich dann aber nicht selten auf Wegen oder Gartenanlagen wieder. Gehäuft ist dies zuletzt insbesondere zum Beispiel um die Gartenanlage Holderheck aufgefallen: Im Rahmen der Aktion „Sauberhaftes Bensheim“ sind dort etliche „verpackte“ Kothaufen in den Gärten eingesammelt worden. Doch auch die verpackte Variante macht den Gartenbesitzern und Spaziergängern keine Freude.
63 Hundekotbeutelbehälter sind im Stadtgebiet und an beliebten Routen für Hundespaziergänge aufgestellt und viele Hundebesitzer machen von dem Angebot auch ordnungsgemäß Gebrauch mit anschließendem Transport zu einem Mülleimer. Leider fühlen sich aber längst nicht alle Herrchen und Frauchen für die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zuständig. Dabei gibt § 6 der Gefahrenabwehrverordnung die Regel eindeutig vor, dort heißt es wörtlich: „Hunde sind von Rasenflächen, Anpflanzungen aller Art, Liegewiesen und Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und Skateboardanlagen fernzuhalten. Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass der begehbare Teil von öffentlichen Wegen und Plätzen nicht durch Kot verunreinigt wird. Der Halter oder Führer des Hundes ist zur Beseitigung des Kotes verpflichtet.“ Wer dabei erwischt wird, den Haufen seines Hundes einfach liegen zu lassen, muss mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 50 Euro rechnen. In der Vergangenheit mussten Hundebesitzer eine entsprechende Strafe zahlen. Die Höchststrafe für diese Ordnungswidrigkeit liegt sogar bei 5000 Euro.
Dabei hätten alle etwas davon, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Daher appelliert die Stadt Bensheim an alle Hundebesitzer, die Haufen der Vierbeiner einzusammeln und im Mülleimer zu entsorgen. Dass von manchen Hundebesitzern ins Feld geführte Argument, man bezahle ja schließlich Hundesteuer, läuft ins Leere, da die Hundesteuer eine Gemeindesteuer ist, der keine bestimmte Leistung – etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot – gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt wird.