Öffnungszeiten

Stadtverwaltung Bensheim

Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Tel.: 06251 14-0
Fax: 06251 14-127

E-Mail senden

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Onlineportal

Afrikanische Schweinepest: Zusätzliche Maßnahmen für Sperrzone aufgrund positiver Funde in Biblis, Hemsbach und Alsbach-Hähnlein

Veranstaltungen außerhalb bebauter Ortslagen genehmigungspflichtig / Nutzung von Grillplätzen und Feuerwerkskörpern in Sperrzone untersagt / Regulierungen beim Maisanbau / Neue Allgemeinverfügung ab 16.8. abrufbar

Alle Informationen über die Afrikanische Schweinepest finden Sie auf der Website des Kreises Bergstraße.

Hier finden Sie die 10. Allgemeinverfügung gültig ab 16. August 2024.

Hier kommen Sie zur interaktiven Karte.

Kreis Bergstraße | 15. August 2024 Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde zwei aktualisierte Allgemeinverfügungen bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Diese werden am 16.08.2024 auf der Website des Kreis Bergstraße unter Bekanntmachungen veröffentlicht und beinhalten unter anderem die aktuelle Gebietsfestlegung der infizierten Zone und die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone, auch solche, die die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Feldern betreffen. Das Gebiet, das als Sperrzone festgelegt ist, bleibt dagegen unverändert. Es sind damit nach wie vor alle Kommunen des Kreises bis auf Hirschhorn und Neckarsteinach ganz oder teilweise betroffen.

„Aufgrund jüngst nachgewiesener ASP-Fälle in Biblis, Hemsbach und Alsbach-Hähnlein musste der Kreis Bergstraße die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche noch einmal ergänzen“, erklärt der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf. „So bedürfen Veranstaltungen außerhalb bebauter Ortslagen, die geeignet sind Schwarzwild zu beunruhigen – was insbesondere der Fall ist bei erheblicher Lärmemission, großer Teilnehmeranzahl, einem Andauern zwischen Sonnenunter- und Sonnenaufgang und Ähnlichem – aktuell einer Genehmigung durch die unsere Veterinärbehörde.“ In dem entsprechenden Antrag sind Art der Veranstaltung sowie insbesondere Teilnehmerzahl, Dauer und so weiter zu benennen. „Darüber hinaus ist die Nutzung von Grillplätzen in der Sperrzone aktuell nicht gestattet. Davon ausgenommen sind lediglich Gebiete, die zusammenhängend bebaut sind. Ausnahmen sind auf Antrag möglich.“

Über die gesetzlich bestehenden Verbote hinaus ist es in der Sperrzone verboten, Feuerwerkskörper sowie pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater abzubrennen. Ebenso untersagt ist die Nutzung entsprechender Böllerschüsse o.ä. Auch das Mountainbiking ist in der Sperrzone ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Radwegen gestattet. Waldbesitzern ist die Ausübung forstwirtschaftlicher Tätigkeiten in der Sperrzone II gestattet. Allerdings sind die Tätigkeiten auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Privates Holzwerben mit Holzleseschein oder zugelosten Poltern ist aktuell nicht gestattet. Weitere Informationen hierzu finden Interessierte beziehungsweise Betroffene in der entsprechenden Allgemeinverfügung auf der Internetseite des Kreises.

„All diese Maßnahmen sollen dazu dienen, die Störung beziehungsweise Beunruhigung von Schwarzwild bestmöglich zu vermeiden und so der dynamischen Entwicklung des Seuchengeschehens Einhalt zu gebieten“, so Schimpf. Dazu gehöre auch die Vermeidung von Lärmemissionen in der betroffenen Region.

Ab sofort ist es möglich einen Wildschweinkadaver-Fund online zu melden. Hierfür werden GPS-Koordinaten im Dezimalsystem benötigt, welche über die üblichen Apps auf dem Smartphone generiert werden können. Die Meldung kann über die Homepage des Kreises Bergstraße erfolgen.

Eine weitere Allgemeinverfügung vom 16.8.2024 schreibt Maßnahmen in Hinblick auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Feldern fest. Aktuell wird u.a. auch unter bestimmten Vorgaben das Ernten von Mais auf Antrag ermöglicht.

Die Entwicklung der derzeitigen Situation ist dynamisch und erfordert stetige Anpassungen von den Gebieten der Sperrzone sowie gegebenenfalls die Anpassung der Maßnahmen. Jeweils aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Interessierte unter www.kreis-bergstrasse.de.
 

Afrikanische Schweinepest: Erneute Ausweitung der Sperrzone aufgrund eines Fundes in Hemsbach

Nun alle Kommunen des Kreises bis auf Hirschhorn und Neckarsteinach ganz oder teilweise betroffen / Dringender Appell an die Bevölkerung, Wege-Gebot und Leinenpflicht einzuhalten / Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten verboten / Neue Allgemeinverfügung ab 13.8.

Kreis Bergstraße | 12. August 2024 Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde eine aktualisierte Allgemeinverfügung bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Diese wird am 13.08.2024 über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen veröffentlicht und beinhaltet die aktuelle Gebietsfestlegung der infizierten Zone und die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone.

„Die jetzige nochmalige Ausweitung der bestehenden Sperrzone II erfolgt aufgrund eines positiven ASP-Falles in Hemsbach“, erklärt der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf. „Mit dieser Ausweitung liegen nun alle Kommunen des Kreises ganz oder teilweise in der Sperrzone. Die einzigen Ausnahmen stellen hier Hirschhorn und Neckarsteinach dar.“ Die genaue Gebietsfestlegung ist unter https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/6BB5CD9B1FB295E7E0A64196580E34FC3E44C5A6B2E6BCB1C0A3A23205369ADD einzusehen.

Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern, sind in der Sperrzone verschiedene Ge- beziehungsweise Verbote einzuhalten. Bei Nichtbeachtung drohen entsprechende Bußgelder. So wurde für die Sperrzone beispielsweise das Ruhen der Jagd angeordnet. Für die Allgemeinheit gilt darüber hinaus ein striktes Wege-Gebot. „Das bedeutet, dass das Verlassen der Wege beim Radfahren, Spazierengehen oder Reiten dort streng untersagt ist. Grundsätzlich sind aktuell in Waldflächen der Sperrzone II alle Aktivitäten, die geeignet wären, Wild aufzuschrecken, untersagt. Dies betrifft unter anderem auch das Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten. Auch Geocaching und andere Formen von Schnitzeljagden sind aktuell nicht erlaubt“, erläutert Dezernent Schimpf. „Zudem müssen Speisereste an Wander-und Rastplätzen unbedingt in geschlossene Müllbehälter beziehungsweise für Tier unzugänglich sicher entsorgt werden. Denn gerade auch über Lebensmittel kann die hochansteckende, aber für Menschen ungefährliche Krankheit an Schweine übertragen werden kann.“ Für das gesamte Gebiet gelte darüber hinaus eine Leinenpflicht für Hunde.

Mit den Hegeringleitern und betroffenen Jagdpächtern sowie den betroffenen Akteuren der Landwirtschaft steht der Kreis Bergstraße in einem steten direkten Austausch, damit aktuelle Entwicklungen zeitnah an die Betroffenen weitergegeben und Fachfragen beantwortet werden können.

Die Entwicklung der derzeitigen Situation ist dynamisch und erfordert stetige Anpassungen von den Gebieten der Sperrzone sowie gegebenenfalls die Anpassung der Maßnahmen. Jeweils aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Interessierte unter www.kreis-bergstrasse.de

 

Afrikanische Schweinepest: Neue Allgemeinverfügung für die Sperrzone III (Schutz- und Überwachungszone)

Neue Allgemeinverfügung ab 10. August abrufbar / Betroffene Gebiete, Bestimmungen und Maßnahmen bleiben bestehen

Kreis Bergstraße | 9. August 2024 Aufgrund der Nachweise des Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Hausschweinen im Landkreis Groß-Gerau hatte das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt in enger Abstimmung mit den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten kürzlich eine Sperrzone III (Schutz- und Überwachungszone) festgelegt. Diese wurde mit Allgemeinverfügung vom 23.07.2024 für den Kreis Bergstraße amtlich bekannt gegeben.

Aufgrund von Anpassungen entsprechender Rechtsgrundlagen sowie Ergänzungen im Wortlaut wird diese Allgemeinverfügung durch die 2. Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen ersetzt. Dabei kommt es weder zu Änderungen des betroffenen Gebietes noch zu Änderungen der hier geltenden Bestimmungen und Maßnahmen.

 

Afrikanische Schweinepest: Erneute Ausweitung der Sperrzone

Groß-Rohrheim, Biblis, Einhausen, Bensheim, Lampertheim, Bürstadt, Zwingenberg, Lorsch, Heppenheim, Viernheim, Mörlenbach, Lindenfels und Lautertal betroffen / Dringender Appell an die Bevölkerung, Wege-Gebot und Leinenpflicht einzuhalten / Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten verboten / Neue Allgemeinverfügung ab 6. August verfügbar

Kreis Bergstraße | 5. August 2024  Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde eine aktualisierte Allgemeinverfügung bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Diese wird am 06.08.2024 über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen veröffentlicht und beinhaltet die aktuelle Gebietsfestlegung der infizierten Zone und die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone.

„Die erneute Ausweitung der bestehenden Sperrzone II ist aufgrund eines positiven ASP-Falles in Ober-Ramstadt notwendig“, erklärt der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf. „In dieser Sperrzone II befinden sich jetzt ganz beziehungsweise teilweise die Kommunen Groß-Rohrheim, Biblis, Einhausen, Bensheim, Lampertheim, Bürstadt, Zwingenberg, Lorsch, Heppenheim, Viernheim, Mörlenbach, Lindenfels und Lautertal. In der gesamten Sperrzone ist das Ruhen der Jagd angeordnet.“ Für die Allgemeinheit gelte darüber hinaus ein striktes Wege-Gebot. „Das bedeutet, dass das Radfahren und Reiten sowie der Fußgängerverkehr und das Fahren mit Krankenfahrstühlen im Waldgebiet der Sperrzone II zu Zwecken der Erholung ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet ist. Mithin ist das Verlassen dieser Wege untersagt. Damit sind insbesondere auch das Geocaching oder andere Formen der Schnitzeljagd aktuell nicht erlaubt. Gleiches gilt für das Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten in Waldflächen der Sperrzone II. Grundsätzlich sind in Waldflächen der Sperrzone II alle Aktivitäten, die geeignet sind, Wild aufzuschrecken, untersagt“, so Schimpf. Für das gesamte Gebiet der Sperrzone II gelte zudem eine Leinenpflicht für Hunde.

Die Beachtung der angeordneten Maßnahmen ist erforderlich, um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Leider habe sich in den letzten Tagen gezeigt, dass die angeordneten Maßnahmen nur unzureichend beachtet werden. Insoweit erfolgt nun seitens des zuständigen Dezernenten Schimpf der dringende Appell, die angeordneten Maßnahmen zu beachten. Bei Nichtbeachtung würden entsprechende Bußgelder verhängt.

Mit den Hegeringleitern und betroffenen Jagdpächtern sowie den betroffenen Akteuren der Landwirtschaft steht der Kreis in einem steten direkten Austausch, damit aktuelle Entwicklungen zeitnah an die Betroffenen weitergegeben werden können.

Die Entwicklung der derzeitigen Situation ist dynamisch und erfordert stetige Anpassungen der Gebiete der Sperrzone sowie gegebenenfalls die Anpassung der Maßnahmen. Jeweils aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind unter www.kreis-bergstrasse.de abrufbar.

 

Kreis Bergstraße | 22. Juli 2024 Aufgrund der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei gehaltenen Schweinen in zwei ausgebrochenen Betrieben in Biebesheim am Rhein und in Stockstadt (Kreis Groß-Gerau) hat der Landkreis Bergstrasse eine weitere Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen erlassen. Diese wird am 22.07.2024 veröffentlich. Wie der zuständige Dezernent Matthias Schimpf mitteilt, wird um die zwei betroffenen Betriebe in Biebesheim am Rhein und Stockstadt (Kreis Groß-Gerau) eine Sperrzone eingerichtet. Die Sperrzone umfasst eine Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 km um die zwei betroffenen Betriebe in Biebesheim am Rhein und Stockstadt (Kreis Groß-Gerau) und eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) mit einem Mindestradius von 10 km um die zwei betroffenen Betriebe in Biebesheim am Rhein und Stockstadt (Kreis Groß-Gerau). Die Schutzzone und die Überwachungszone ist detailliert als Karte unter folgendem Linkhttps://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/F40180F62F98E3450CE776490DD54D8F6872E5F64F33548D3DA338E22B34FFBC abrufbar.Die Überwachung-und Schutzzone betrifft Zwingenberg, Bensheim, Einhausen, Biblis, Groß-Rohrheim. Die Allgemeinverfügung trifft Regelungen und Anordnung für Betriebe der Schweinehaltung, dem Verbringen gehaltener Schweine und weitere Auflagen und Anordnungen innerhalb der Überwachungszone. Diese Anordnungen gelten z.T. auch für den privaten Gebrauch.

Hier die aktuelle Allgemeinverfügung gültig ab 22. Juli 2024. 

 

Kreis Bergstraße | 19. Juli 2024 Der Kreis Bergstraße hat, wie der zuständige Dezernent Matthias Schimpf mitteilt, eine weitere Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen mit Gebietsfestlegung der infizierten Zone und Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone des Landkreises Bergstraße erlassen, welche am 20.07.2024 veröffentlicht wird.

Grund ist, dass zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der infizierten Zone ein Zaun errichtet wird und die Errichtung von mobilen und festen Zäunen in der infizierten Zone für die Dauer der Geltung der vierten Allgemeinverfügung von Grundeigentümern, Nutzungsberechtigten und Personen, die so am Durchgang gehindert werden, zu dulden ist. Durchlässe und Tore sind immer geschlossen zu halten und nach Verwendung immer wieder unverzüglich zu verschließen.

Der Zaunverlauf von Gernsheim bis zur Altrheinmündung nördlich der Maulbeeraue ist hier in einer interaktiven Karte einsehbar

Die Grenze der infizierten Zone ist dort lila dargestellt, der geplante Zaunverlauf rot.

Auf der Website des Kreises ist unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen die vierte Allgemeinverfügung ab dem 20. Juli 2024 veröffentlicht.

Afrikanische Schweinepest: Restriktionszone auf zusätzliche Teile des Kreises Bergstraße ausgedehnt

Kreis Bergstraße | 17. Juli 2024 Im rheinlandpfälzischen Eich wurden zwei auf Afrikanische Schweinepest (ASP) positiv getestete Wildschweine aufgefunden. Wie der zuständige Dezernent Matthias Schimpf mitteilt, hat dies dazu geführt, dass das Veterinäramt des Kreises Bergstraße gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Darmstadt die Grenze der sogenannte Restriktionszone der ASP erweitern musste.

In der nunmehr dritten Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest – „erweiterte Gebietsfestlegung in der infizierten Zone und Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone“ sind diese Erweiterungen des Geltungsbereichs, der auch für die weitere „Allgemeinverfügung- Maßnahmen im Hinblick auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Feldern innerhalb der Restriktionszone“  gilt, umgesetzt.

Mittlerweile sind die Hegegemeinschaften I bis III von der Einrichtung der Restriktionszone betroffen. Neu hinzugekommen sind im Hegering III die Reviere Zwingenberg (nun ganz), Bensheim-Niederwald, Bensheim-Auerbach, Schlosswald, Melibokus und ein Teil des Jagdreviers Bensheim-Ebene. Im Hegering II ist der das Jagdrevier Rosengarten nördlich der B47 betroffen. Am stärksten ist der Hegering I betroffen: Alle Reviere nördlich der B 47 zwischen dem Rhein und Lorsch liegen nun in der erweiterten Restriktionszone, so dass die Jagd in der Hegegemeinschaft – mit Ausnahme des südlich der B47 gelegenen Teils des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Bürstadt – ruht. Auch die Anzahl der betroffenen Landwirte/Bewirtschafter hat sich deutlich erhöht. In der erweiterten Restriktionszone befinden sich nun neun der insgesamt 110 schweinhaltenden Betriebe im Kreis Bergstraße (ohne den Wildpark Wasserwerk).  Im Übrigen enthalten die beiden dritten Allgemeinverfügungen im Verhältnis zu ihren Vorgängern lediglich redaktionelle und klarstellende Änderungen.

Auf der Website des Kreises ist unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen ab dem 18. Juli 2024 die dritte Allgemeinverfügung veröffentlicht.

 

Kreis Bergstraße / Bensheim | 9. Juli 2024 Aufgrund der Nachweise des Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei weiteren Wildschweinkadavern im Landkreis Groß-Gerau und in Rheinland-Pfalz hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt in enger Abstimmung mit den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten die erforderlichen Erweiterungen der bisherigen infizierten Zone sowie der Restriktionszone koordiniert und entsprechende Gebietsgrenzen im Detail neu festgelegt. „Betroffen sind im Kreis Bergstraße damit zusätzlich die Jagdbezirke Wattenheim, Hofheim und Bobstadt sowie ein Teil des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Bürstadt. Dadurch zusätzlich betroffen sind jetzt auch die Gemarkungen Lampertheim, Bürstadt und – durch die Änderung einer Grenzziehung beim Jagdrevier Zwingenberg – auch die Gemarkung Zwingenberg“, wie der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf erläutert. „Neu betroffen sind damit nun auch vier Schweine haltende Betriebe.“ Eine interaktive Karte, aus welcher sich die genaue Abgrenzung der Restriktionszone ergibt, kann unter https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/940AF329DF4219812A5DD3C612ABFBD20A35666122DB60E856452FA25C1C2C56  abgerufen werden.

Der Kreis Bergstraße hat neue Allgemeinverfügungen bezüglich der veränderten Restriktionszone erlassen. Innerhalb dieser Zone gelten bestimmte Einschränkungen – auch für die Öffentlichkeit. Hierzu gehört in den ausgewiesenen Bereichen weiterhin eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde sowie ein Verbot, dort Geocaching zu betreiben. Zudem dürfen die Wege in den Wald-Gebieten der Restriktionszone nicht verlassen werden. Dort verendet aufgefundene Wildschweine müssen unverzüglich der Veterinärbehörde des Kreises Bergstraße (vetamt@kreis-bergstrasse.de, Telefon: 06252 / 15 – 5977) gemeldet werden.

Daneben gelten in der Restriktionszone Einschränkungen für die Jagd, für Schweinehaltungen und für die Landwirtschaft. Die betroffenen Jagdpächter sowie die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte wurden hierüber informiert. Die aktuellen Allgemeinverfügungen, die unter anderem Änderungen bei Nachsuchregelungen für Jäger enthalten, sind ab 10.07.2024 unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen zu finden.

 

Afrikanische Schweinepest: Restriktionszone in den Kreis Bergstraße erweitert

In Bensheim sind beide Schwanheimer Jagdbezirke betroffen / Leinenpflicht für Hunde 

Kreis Bergstraße/Bensheim | 4. Juli 2024 Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist bei weiteren Wildschweinkadavern im Bereich von Riedstadt-Leeheim und im Naturschutzgebiet Kühkopf nachgewiesen worden. Daher hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt in enger Abstimmung mit den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten die erforderlichen Erweiterungen der bisherigen Restriktionszone koordiniert und die Gebietsgrenzen im Detail festgelegt.

„Da die positiv untersuchten Kadaver deutlich südlich des bisherigen Kerngebietes gefunden wurden, musste die infizierte Zone nach Süden ausgeweitet werden“, erläutert der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf. Neu betroffen sind nun auch nordwestliche Bereiche des Landkreises Bergstraße, diese umfassen beide Schwanheimer Jagdbezirke, die Jagdbezirke Groß-Rohrheim I und II, die Jagdbezirke Biblis I, II und III sowie den Jagdbezirk Steinerwald, Nordheim, Jägersburger Wald, einen Teilbereich des Jagdbezirks Maulbeer-Aue und den Jagdbezirk Zwingenberg.

Der Kreis Bergstraße wird in Kürze Allgemeinverfügungen zur Ausweisung der Restriktionszone erlassen. Innerhalb dieser Zone gelten dann bestimmte Einschränkungen für die Öffentlichkeit. Hierzu gehört insbesondere eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Außerdem ist das Verlassen der Wege in den genannten Wald-Gebieten verboten. Darüber hinaus wurde das Wildtiergehege Jägersburger Wald bei der Riedgruppe-Ost gesperrt.

Zudem muss jedes verendet aufgefundene Wildschwein unverzüglich der Veterinärbehörde des Kreises Bergstraße (Telefon 06252/ 155977, E-Mail: vetamt@kreis-bergstrasse.de) unter Angabe des Fundortes gemeldet werden. Wanderer oder Spaziergänger, die auf tote Wildschweine treffen, sollten die Kadaver nicht berühren.

Daneben gelten auch Einschränkungen für die Jagd (Jagd ruht), für Schweinehaltungen und für die Landwirtschaft. Die betroffenen Jagdpächter wurden hierüber informiert, die Information für die Landwirtinnen und Landwirte erfolgt aktuell. Mit den betroffenen Kommunen besteht ein täglicher Informationsaustausch, eine zentrale Kadaversammelstelle wurde eingerichtet.

Eine interaktive Karte, aus welcher sich die genaue Abgrenzung der Restriktionszone ergibt, kann unter https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/2F8DCFD3B5E701DF96AD90AEEB469F3B6E406160112D79005ECE0595C196E410 abgerufen werden.