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Stadtverwaltung Bensheim

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Briefwahl endet am Freitag vor dem Wahlsonntag

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Briefwahl für die Landtagswahl und die Volksabstimmungen regulär bis Freitag, den 26. Oktober, um 13 Uhr möglich ist. Danach ist ein Antrag auf Briefwahl nur bei plötzlicher Erkrankung und in gesetzlich geregelten, eingeschränkten Sonderfällen noch bis zum Wahlsonntag selbst um 15 Uhr möglich. Die Briefwahl kann im Bürgerbüro in der Alten Faktorei, Hauptstraße 39, sowie in der Verwaltungsstelle Auerbach, Darmstädter Straße 166, zu den jeweiligen Öffnungszeiten direkt vorgenommen werden.

Die Ausgabe von Briefwahlunterlagen erfolgt ebenfalls im Bürgerbüro Bensheim und in der Verwaltungsstelle Auerbach. Beantragt werden können die Briefwahlunterlagen entweder mit der Wahlbenachrichtigung, per Fax 06251 / 5826330, per E-Mail buergerbuero@bensheim.de oder mit dem Personalausweis direkt vor Ort in der Alten Faktorei oder in der Verwaltungsstelle Auerbach. Auch online auf www.bensheim.de kann der Antrag auf Briefwahl gestellt werden. Ein entsprechender Button auf der Homepage der Stadt Bensheim führt direkt zum Antragsformular. Stand 18. Oktober gab es knapp 4500 Briefwähler in Bensheim.

Wer seine Stimme im Wahllokal abgeben möchte, kann dies am 28. Oktober zwischen 8 und 18 Uhr tun. Das zuständige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Zur Stimmabgabe im Wahllokal reicht die Vorlage der Wahlbenachrichtigung. Sollte sie nicht auffindbar oder vergessen worden sein, ist zur Feststellung der Wahlberechtigung die Vorlage des Personalausweises erforderlich.

Zur Unterscheidung von Landtagswahl und Volksabstimmungen gibt es zwei farblich unterschiedliche Stimmzettel: Einen für die Landtagswahl in grau und einen für die Volksabstimmungen in grün. So werden Verwechslungen ausgeschlossen und eine leichte Trennung der Stimmzettel möglich. In der rechten oberen Ecke aller Stimmzettel ist ein kleines Loch gestanzt. Dies ist eine Hilfestellung für blinde und sehbehinderte Wähler, die anhand dieser Markierung erkennen können, wie der Stimmzettel in eine besondere Wahlschablone einzulegen ist.