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Stadtverwaltung Bensheim

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Bürgerbüro: Öffnung unter strengen Auflagen

Ab 1. Februar wird das Bürgerbüro schrittweise geöffnet / Viele Anliegen können telefonisch oder digital erledigt werden

Das Bürgerbüro der Stadt Bensheim wird ab 1. Februar schrittweise öffnen. Aufgrund der aktuellen Umstände wird aber weiterhin darum gebeten, wenn irgend möglich, die Angelegenheiten telefonisch (06251/58263-25) oder am besten per E-Mail (buergerbuero@bensheim.de) zu klären.

Folgende Dienstleistungen sind per E-Mail oder auf dem Postweg ohne persönliche Vorsprache möglich:

  • Erteilung von einfachen und erweiterten Meldebescheinigungen
  • Antrag für ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis
  • Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Ausstellung von Anwohnerparkausweisen
  • Antrag auf Ausstellung von Fischereischeinen
  • Erteilung von Lebensbescheinigungen

Für die Beantragung von Personalausweis, vorläufigem Personalausweis, Reisepass, vorläufigem Reisepass, Kinderreisepass und die Aushändigung eines Führerscheins ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bei der An-/ Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes ist zwar zunächst eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich, aber im Nachgang ist für die Anbringung eines Adressaufklebers auf der Rückseite des Personalausweises oder eine Adressänderung im Reisepass eine persönliche Vorsprache notwendig.

Bisher wurden Anfragen nach Möglichkeit kontaktlos abgearbeitet. Jetzt sollen die Bürgerinnen und Bürgern wieder das volle Dienstleistungsangebot (außer KFZ-Dienstleistungen) nutzen können. Dieser Schritt erfolgt auch im Hinblick auf die anstehenden Kommunal-, Landrats- und Ausländerbeiratswahlen.

Für die Öffnung des Bürgerbüros und Wahlamtes wird ein strenges Hygienekonzept umgesetzt: Der Zutritt zum Erdgeschoss ist maximal nur drei Kundinnen und Kunden gleichzeitig gestattet. Es werden also nur die Personen eingelassen, die dann sofort am Schalter bedient werden. Der Einlass wird vom Team des Bürgerbüros organisiert, über die Klingel Bürgerbüro kann man auf sich aufmerksam machen. Innerhalb des Gebäudes gilt eine Einbahnstraßenregelung, Plexiglasscheiben wurden angebracht, für kontinuierliches Lüften wird gesorgt, Desinfektionsmittelspender wurden aufgestellt.

Besucherinnen und Besucher der MEGB, des Eigenbetriebs Stadtkultur, des Teams Stadtmarketing, des Ortsgerichts und der Senioren- und Behindertenvertretung werden gebeten, den rückwärtigen Eingang zu nutzen, um jeglichen „Durchgangsverkehr“ zu vermeiden.

Gelbe Säcke stehen – soweit vorrätig – vor der Tür.

Hinweis zu den anstehenden Wahlen: Generell ist Briefwahl im Bürgerbüro möglich. Die Stadtverwaltung empfiehlt aber, dies online auf der Homepage der Stadt Bensheim (ab 1. Februar) zu beantragen, zuhause auszufüllen und per Post an das Bürgerbüro zurückzuschicken. Wer die Unterlagen im Bürgerbüro abholen möchte, wird darum gebeten, diese mit nach Hause zu nehmen und dort auszufüllen. Dadurch sollen Wartezeiten und Menschenansammlungen vermieden werden.

Dienstzeiten Bürgerbüro: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8 bis18 Uhr, Samstag 10 bis 13 Uhr
Telefon 06251/58263-25
E-Mail buergerbuero(at)bensheim.de.

Die Verwaltungsstelle in Auerbach bleibt vorerst aufgrund der räumlichen Gegebenheiten geschlossen.