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Bürgermeisterwahlen am 1. November

Umfassendes Hygienekonzept für die Wahllokale / Briefwahl ab 21. September

 

Bensheim. Am 1. November stehen in Bensheim Bürgermeisterwahlen an. Diese Kandidaten stehen zur Wahl: Rolf Richter (CDU), Stefan Stehle (FDP), Manfred Kern (Grüne), Frank Richter (parteilos) und Christine Klein (parteilos).

Ab 21. September ist Briefwahl möglich, die in Zeiten der Corona-Pandemie sicherlich eine sinnvolle Variante der Stimmabgabe ist. Um Menschenansammlungen im Bürgerbüro zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Wahlunterlagen schicken zu lassen, zuhause auszufüllen und per Post ans Bürgerbüro zu schicken.

Die Wahlbenachrichtigungen werden zwischen dem 28. September und dem 11. Oktober verschickt. Wer vorher die Briefwahl durchführen will, muss die Unterlagen im Bürgerbüro in der Alten Faktorei oder in der Verwaltungsstelle Auerbach beantragen. Hierfür wird der Personalausweis benötigt. Mit den Daten, die auf der Wahlbenachrichtigung stehen, kann der Antrag aber auch online über die Internetseite der Stadt Bensheim (www.bensheim.de) gestellt werden. Der Link wird freigeschaltet, sobald die Wahlbenachrichtigungen im Umlauf sind.

 

Wahlhelfer

Wahlhelfer werden immer benötigt. Interessenten wenden sich bitte per E-Mail (wahlbuero@bensheim.de) oder Telefon (06251/58263-51) an das Bürgerbüro.

 

Wahlen in Zeiten von Corona

Ein detailliertes Hygienekonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos befindet sich aktuell in der finalen Abstimmung. Die Maßnahmen sollen sowohl die WählerInnen als auch die WahlhelferInnen schützen. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes wird genauso empfohlen wie das Mitbringen eines eigenen Stiftes.

 

Wann und wie kann ich wählen?

Vorab per Briefwahl oder am Sonntag, 1. November, von 8 bis 18 Uhr im Wahllokal. Das zuständige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.

 

Bis wann ist Briefwahl möglich?

Die Briefwahlunterlagen sollten bis Freitag, 30. Oktober, 13 Uhr beantragt worden sein. Das gilt auch für den Online-Antrag. Wer sich die Unterlagen zuschicken lassen möchte, sollte den Postweg bedenken, denn der ausgefüllte Stimmzettel muss am Wahltag spätestens um 18 Uhr im Rathaus oder im Wahlamt im Bürgerbüro vorliegen, um berücksichtigt werden zu können.

In besonderen Fällen – wenn die Stimmabgabe im Wahllokal am Sonntag durch unvorhersehbare Umstände wie plötzliche Erkrankung nicht möglich ist – können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag im Bürgerbüro von 8 bis 15 Uhr beantragt werden. Dritte müssen dafür aber eine Vollmacht vom Wahlberechtigten haben. Auch ist dafür Sorge zu tragen, dass die Briefwahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr an den oben genannten Stellen vorliegen.

 

Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?

Die Wahlbenachrichtigung ist lediglich eine Information, die an den Wahlsonntag erinnert und darüber informiert, wo das für den Wahlberechtigten zuständige Wahllokal ist. Gleichzeitig dient sie den Wahlhelfern im Wahllokal zur Identifikation. Als Alternative kann dafür auch der Personalausweis dienen, falls die Wahlbenachrichtigung am Wahlsonntag nicht zur Verfügung steht.