Bundestagswahl 2017: Internet-Wahlscheinantrag der Stadt Bensheim online
Anlässlich der Bundestagswahl am 24. September 2017 haben wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Voraussetzung ist die Eintragung im Wählerverzeichnis der Stadt Bensheim. Darüber wurden alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Die Wahlbenachrichtigung beinhaltet auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer im Wählerverzeichnis.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte an das Team Bürgerservice (Tel.: 06251/58263-0, Mail: buergerbuero@bensheim.de).
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt unter den oben genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.