Ehrenplatz für Grabsteine bedeutender Persönlichkeiten
Der Magistrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, Grabsteine von bedeutenden Personen der Bensheimer Zeitgeschichte zu sichern und an einem Ehrenplatz im Friedhofsbereich aufzustellen, sofern eine Grabstätte zur Abräumung ansteht.
Gängige Praxis ist bereits, dass der Leiter des Stadtarchivs bei anstehenden Grababräumungen eine entsprechende Übersicht erhält und Grabsteine aus künstlerischer Sicht auf ihre Denkmalwürdigkeit hin überprüft. Fällt die Einstufung positiv aus, sichert die Friedhofsverwaltung vor der Abräumung diesen Stein. Jetzt soll das Stadtarchiv auch prüfen, ob sich unter den abzuräumenden Gräbern eine Grabstätte einer bedeutenden Person der Zeitgeschichte der Stadt Bensheim befindet. Ist dies der Fall, erhält der Stein einen besonderen Platz auf dem Friedhofsgelände. Die Entscheidung darüber, wer als bedeutende Persönlichkeit eingestuft wird, trifft der Magistrat.
Die Diskussion um das Grab von Jakob Kindinger hat gezeigt, dass grundsätzlich zu klären ist, wie man langfristig ein würdiges Andenken an verdiente Bürger schaffen und bewahren kann. Gräber von bedeutenden Persönlichkeiten sind allerdings abzugrenzen von Grabstätten, deren Pflege die Stadt als Erbe im Rahmen einer Testamentsverpflichtung übernommen hat und die Kosten der Grabpflege dann aus dem Nachlass finanziert werden, wie es beispielsweise für das Grab von Wilhelm Ringelband der Fall ist. ps