Öffnungszeiten

Stadtverwaltung Bensheim

Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim

Tel.: 06251 14-0
Fax: 06251 14-127

E-Mail senden

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Onlineportal

Ergebnisprotokoll: Bürgerinformationsveranstaltung am 17.01.2018 im DGH Schwanheim

Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in Schwanheim in den Straßen Am Falltor und Am Junkergarten

  • Die bevorzugte Richtung einer geplanten Einbahnstraßenregelung der beiden Straßen Am Falltor und Am Junkergarten wurde vom Planungsbüro R+T vorgestellt. Aufgrund der durchgeführten Zählungen wurde sich für eine Einbahnstraßenregelung im Uhrzeigersinn ausgesprochen.
  • Die bauliche Maßnahme wurde für das Jahr 2019 für das GVFG-Förderprogramm angemeldet. Im Falle einer Förderung, wird die Maßnahme frühestens in den Jahren 2019 und 2020 umgesetzt. Eine vorzeitige Ausweisung der Einbahnstraßenregelung ist möglich.
  • Der auf die Anlieger umzulegende Aufwand richtet sich gemäß § 3 der Straßenbeitragssatzung nach der überwiegenden Nutzung der Straße. Die Straße  "Am Junkergarten" dient überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr, weshalb 25 % der beitragsfähigen Kosten auf die dortigen Anlieger umgelegt werden. Anhand der aktuellen Situation, ohne Einbahnstraßenregelung, ist die Verkehrsanlage "Am Falltor" als innerörtliche Durchgangsstraße zu bewerten, sodass 50 % der beitragsfähigen Kosten umzulegen sind. Mit der Schaffung einer Einbahnstraßenregelung würde die Straße "Am Falltor" hingegen die Funktion einer Kreisstraße erfüllen und überörtlichen Durchgangsverkehr aufnehmen. Die Anlieger "Am Falltor" wären sodann mit 25 % an den beitragsfähigen Kosten zu beteiligen.
  • Die Straße Am Falltor ist über eine Strecke von 330 Meter gepflastert und über 210 Meter asphaltiert. Grundhaft erneuert wird lediglich der gepflasterte Bereich. Zu Straßenbaubeiträgen heranzuziehen sind dennoch alle Anlieger der Straße Am Falltor. Für einen künftigen Ausbau der asphaltierten Fläche, würden sodann insgesamt keine Straßenbaubeiträge anfallen.
  • Über die bauliche Gestaltung wie zum Beispiel über den zukünftigen Querschnitt der Straßen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts gesagt werden. Die vorhandenen öffentlichen Parkplätze werden jedoch in der Planung berücksichtigt.