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Förderprogramm für Vereins- und Kulturarbeit

Das Land Hessen hat das Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ aufgelegt, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. Je nach Situation des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen. Die Stadt Bensheim hat bereits alle ihr bekannten Vereine und Institutionen per E-Mail angeschrieben und den Antrag zukommen lassen.

Die finanziellen Auswirkungen der aktuellen Situation auf gemeinnützige Vereine sind teilweise erheblich und können schnell existenzbedrohend werden. Das Programm dient zur Abwendung der pandemiebedingten Engpässe in der klassischen Vereinsarbeit. Laut der Richtlinie können Mittel beantragt werden, beispielsweise für Nachwuchsarbeit, Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten), Instandhaltungen, Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, o.ä.). Diese Mittel können ab 1. Mai beim fachlich zuständigen Ministerium beantragt werden. Der Antrag ist online auf www.hessen.de abrufbar. Dabei ist zu beachten, dass finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, davon nicht abgedeckt werden.

Insgesamt gilt das Programm für alle gemeinnützigen Vereine und Initiativen in Hessen. Für die gemeinnützigen Sportvereine beispielsweise, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport ein Team „Corona-Vereinshilfe“ auf die Beine gestellt. Anfragen können an die E-Mail-Adresse corona-vereinshilfe@sport.hessen.de gerichtet werden.

Soforthilfe aus dem Bereich Kultur können Vereine, Kulturbetriebe und Spielstätten sowie Laienensembles beantragen, die nicht von der öffentlichen Hand getragen werden und in einem der folgenden Verbände Mitglied sind: Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren (LAKS) in Hessen, Landesvereinigung Kulturelle Bildung (LKB) Hessen, Landesjugend Trachtenverband, Hessischer Landestrachtenverband, Hessischer Literaturrat, Landesmusikrat, Landesverband Professionelle Freie Darstellende Künste (laPROF), Landesverband der Jugendkunstschulen in Hessen, Verband hessischer Amateurtheater, Hessischer Museumsverband und die unter dem Dach der Initiative HessenFilm versammelten Einrichtungen. Die Anträge können beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter corona-vereinshilfe@hmwk.hessen.de gestellt werden.

Gefördert werden auch Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich in anderen gesellschaftlichen Bereichen engagieren. Dazu gehören beispielsweise Naturschutzvereinigungen, Jägervereinigungen, Umweltbildungseinrichtungen, Jugendwaldheime, Einsatzstellen für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), Wildparke, Falknereien und Tiergärten, Angel- und Fischereivereine, Naturparkvereine, Tierschutzvereine, Opferhilfe, Hospizdienste- und initiativen, Flüchtlingshilfe, Nachbarschaftshilfe und Landfrauen sowie Dach- und Fachverbände der Kindertagesbetreuung. Zuständig für die Anträge sind hier das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de) sowie das Hessische Ministerium für Soziales (corona-vereinshilfe@hsm.hessen.de).

Sport- und Kulturvereine sowie Organisationen mit dauerhaftem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb können unabhängig vom Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ das Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen von Landes- und Bundesregierung in Anspruch nehmen. Auch von den Regelungen zum Kurzarbeitergeld können diese profitieren, wenn ihnen in diesem Bereich eine existenzbedrohende Liquiditätslücke entsteht.