Infostände sind wieder erlaubt
Wie bereits Ende April angekündigt, orientiert sich der Umgang der Stadt Bensheim mit Sondernutzungen für Infostände stets an den Verordnungen des Landes Hessen: Somit kann die Stadt wieder eine Sondernutzungserlaubnis erteilen, sobald eine ausführlichen Beschreibung vorliegt, in welcher Form der Infostand genutzt werden soll. Sollen zum Beispiel Flyer verteilt werden, ist ein Hygienekonzept vorzulegen und der Straßenverkehrsbehörde eine Person zu benennen, die für die Überwachung und Einhaltung des Hygienekonzepts verantwortlich ist. Außerdem müssen Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen angebracht werden.
„Wir haben im Magistrat beschlossen, dass wir neue Regeln umsetzen, sobald es der vom Land vorgegebene Rahmen zulässt", betont Stadtrat Andreas Born: „Dieser Ankündigung kommen wir jetzt nach.“
Ab dem 15. Mai ist grundsätzlich auch Außengastronomie mit entsprechenden Auflagen möglich, genauso können unter Beachtung der Regeln Verkaufsflächen für Geschäfte im Außenbereich genutzt werden.