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Investoren sollen sich auch weiterhin an Infrastrukturkosten beteiligen

Die Stadt Bensheim will die vertraglichen Regelungen für die Kostenbeteiligung Dritter an Infrastrukturkosten für Kindertagesstätten aktualisieren, der Magistrat hat eine entsprechende Vorlage verabschiedet, die jetzt die Gremien durchläuft. Hintergrund dafür sind die Kosten für Kinderbetreuungseinrichtungen: Der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen wird nicht zuletzt durch die Schaffung einer hohen Anzahl an Wohneinheiten durch Investoren verursacht. Seit dem Jahr 2018 werden Investoren in Bensheim daher nach einer festgelegten Berechnungsmethode vertraglich dazu verpflichtet, sich an den Infrastrukturkosten für Kindertagesstätten zu beteiligen.

Das Berechnungsmodell wurde nun an den aktuellen Kostenindex angepasst. Geregelt ist diese Vorgehensweise über städtebauliche Verträge, die nahezu mit jedem in Bensheim tätigen Investor abgeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme angemessen und in einem sachlichen Zusammenhang steht. Die Stadt muss unter anderem belegen, dass die Errichtung von zusätzlichen Kinderbetreuungseinrichtungen die Folge neu ausgewiesener Baugebiete ist und dass die bisherigen Kapazitäten an Plätzen in Kitas erschöpft sind. Die Entscheidung über die Erforderlichkeit von zusätzlichen Kinderbetreuungseinrichtungen muss nachvollziehbar in der Begründung des jeweiligen Bebauungsplanes dokumentiert werden.