Kein Feuerwerk in der Innenstadt
Den bevorstehenden Jahreswechsel nimmt die Stadtverwaltung zum Anlass, wie schon in den vergangenen Jahren auf das in der Innenstadt geltende Feuerwerk-Verbot hinzuweisen. Grundlage sind gesetzliche Regelungen, die aufgrund von Lärmbeeinträchtigungen und Unfällen, aber auch wegen des Brandschutzes erforderlich wurden. So ist laut der Sprengstoffverordnung das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten. Dieses Verbot gilt auch für die unmittelbare Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern.
Da der historische Stadtkern von Bensheim mit seinen Fachwerkbauten und denkmalgeschützten Gebäuden zweifelsohne ein gefährdeter Bereich ist, gilt für die Innenstadt ein ganzjähriges Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Dieses Verbot betrifft den Stadtkern zwischen Promenadenstraße, Rinnentor, Neckarstraße, Heidelberger Straße, Friedhofstraße, Grieselstraße, Platanenallee, Nibelungenstraße und Rodensteinstraße.
Im Interesse einer vorbeugenden Gefahrenabwehrmaßnahme bittet die Ordnungsbehörde der Stadt um Beachtung und Verständnis. psp