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Kinderbetreuung: Neue Gebührenstruktur

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Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kinderbetreuung und der Magistrat haben der neuen Gebührensatzung der Kindertagesstätten in Bensheim zugestimmt. Den endgültigen Beschluss fasst die Stadtverordnetenversammlung im Dezember.

„Niemand erhöht gerne Gebühren, aber wir wollen das Angebot in der Betreuungsqualität und -quantität erhalten und weiter ausbauen“, sagt Bürgermeister Rolf Richter. Die Kinderbetreuungseinrichtungen sind Orte, in denen Bildung, soziale Integration und eine positive Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden. „Dazu braucht es einen hohen und qualifizierten Personaleinsatz sowie eine gute Infrastruktur“, betont Richter. Die optimale Förderung der Kinder erfolgt durch die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplanes, der gezielten Sprachförderung sowie der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund und der Inklusion behinderter Kinder. „Bensheim ist für junge Familien attraktiv und das soll auch so bleiben“, führt der Rathauschef weiter aus.

Der Ausbau der Kindertagesstätten hat in Bensheim seit Jahren höchste Priorität. Der Finanzierungsanteil der Stadt Bensheim hat dabei aber auch immer mehr zugenommen. Für das Wirtschaftsjahr 2017 beträgt der Zuschuss an den Eigenbetrieb Kinderbetreuung über 8 Millionen Euro. Zum Vergleich: 2011 lag dieser bei 4,9 Millionen Euro. Der erforderliche Ausbau der Betreuung, insbesondere für die Kinder unter 3 Jahren, lässt den Zuschussbedarf weiter ansteigen. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte im Jahr 2013. Der Landesrechnungshof hatte im Rahmen der vergleichenden Prüfung „Kinderbetreuung“ den städtischen Gremien ebenfalls eine Gebührenerhöhung empfohlen.

Ab 1. Januar 2018 sollen daher neue Betreuungsgebühren gelten, die Erhöhung bewegt sich in einzelnen Modulen in einer Größenordnung von 5 bis 20 Euro pro Monat. Beispiel: Modul 1 (von 8 bis 12.30 Uhr) bei den Kindergärten kostet monatlich dann 90 Euro (vorher: 80 Euro), Modul 2 (von 12.30 bis 14 Uhr) 45 Euro (vorher: 35 Euro) und Modul 3 (von 14 bis 16 Uhr) monatlich 35 Euro (vorher: 30 Euro). Bei der Gebühr für die unter Dreijährigen verdoppelt sich die Erhöhung, da in diesem Bereich kleinere Gruppen und eine höhere Personalausstattung vorliegen und somit höhere Kosten anfallen. Die Geschwisterermäßigung soll künftig auch für Kinder gewährt werden, die in Tagespflege betreut werden.

Ab 1. August 2018 greifen weitere Änderungen: Zu diesem Stichtag werden Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt sechs Stunden von der Kindergartengebühr freigestellt. Die Kommunen erhalten vom Land Hessen einen monatlichen Ausgleich pro Kind. Die Stadt Bensheim passt daher die Betreuungszeiten an. Die Module 1 und 2 werden jeweils um eine halbe Stunde erweitert (Modul 1: 7.30 bis 12.30 Uhr, vorher: 8 bis 12.30 / Modul 2: 12.30 bis 14.30 Uhr, vorher: 12.30 bis 14 Uhr). Modul 3 reduziert sich um eine halbe Stunde (14.30 bis 16 Uhr, vorher: 14 bis 16 Uhr). Die Stadt Bensheim erhebt ab 1. August bei einer Betreuung von bis zu 6 Stunden keine Gebühren. Für Zeiten, die darüber hinaus gebucht werden, ist eine anteilige Gebühr zu entrichten.

Insgesamt werden in Bensheim derzeit 276 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 1344 Plätze für Kinder im Alter von 3-6 Jahren und 795 Plätze für Kinder im Grundschulalter bereitgestellt. Hinzu kommen noch 210 Plätze bei 90 Tagespflegepersonen.   ps